Rahmenvereinbarung - Küchenmöbel und Elektrogeräte für Leistungsberechtigt nach SGB (SozR) Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2023-0048
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Küchenmöbel und Elektrogeräte für Leistungsberechtigt nach SGB (SozR)
Rahmenvereinbarung für Küchenmöbeln und Elektrogeräten für Leistungsberechtigte nach SGB für die Laufzeit von 1 Jahr ohne Verlängerungsoption
München
Deutschland
Lieferung, Vertragen - freie Verwendungsstelle - und Montage von 3.950 einzelnen Küchenmöbeln (bestehend aus Küchenanrichten und Küchenhänger sowie Küchenarnichten inkl. Spüle) und 3.315 diversen Elektrogeräten (einzeln bestehend aus Waschmaschine, Herd, Kühlschrank) für die Laufzeit von 1 Jahr ohne Verlängerungsoption
Höchstabrufmenge pro Jahr
Art - Höchstabrufmenge
Waschmaschine Frontlader 1.275
Waschmaschine Toplader 225
Elektroherd 1.725
Gasherd 23
Kühlschrank mit Gefrierfach 1.725
Küchenanrichten 1.950
Küchenhänger 2.250
Küchenanrichten mit Spüle 1.725
Gesamt 10.898
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung - Küchenmöbel und Elektrogeräte für Leistungsberechtigt nach SGB (SozR)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 80999
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.