Rahmenvereinbarung Office-Papier für das LDBV Referenznummer der Bekanntmachung: 2023NSH000007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Office-Papier für das LDBV
Für das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung und dessen Dienststellen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Office- und Premiumpapieren im Format DIN A4 und DIN A3 abgeschlossen werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Nordbayern (siehe Dienststellenliste Los 1 unter Vertragsbedingungen / Formulare)
Nordbayern
Papier für die Regionalabteilung Nord inklusive Dienststellen der Regionalabteilung (siehe Dienststellenliste Los 1 unter Vertragsbedingungen / Formulare)
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren automatisch, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Ostbayern (siehe Dienststellenliste Los 2 unter Vertragsbedingungen / Formulare)
Ostbayern
Papier für die Regionalabteilung Ost inklusive Dienststellen der Regionalabteilung
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren automatisch, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Südbayern (siehe Dienststellenliste Los 3 unter Vertragsbedingungen / Formulare)
Südbayern
Papier für die Regionalabteilung Süd inklusive Dienststellen der Regionalabteilung
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren automatisch, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
IT-DLZ (siehe Dienststellenliste Los 4 unter Vertragsbedingungen / Formulare)
Papier für das IT-Dienstleistungszentrum
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren automatisch, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren / Liquidation
- Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn
- Eigenerklärung zu russischen Unternehmen
- Erklärung zur Struktur des Bieters
- Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister
- ggf. Verpflichtungserklärung andere Unternehmen
- ggf. Eigenerklärungen Unterauftragnehmer
- Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen zu jeder Papiersorte
- Datenblatt/ Datenblätter für die angeforderte Papiersorte
- Mustervorlage von 5 Blatt der angebotenen Papiersorte innerhalb der Angebotsfrist
- Haftpflichtversicherung (§ 8 Rahmenvereinbarung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.