SB-H_Glas-und Unterhaltsreinigung_Sendling_Berg am Laim_klv Referenznummer der Bekanntmachung: SB-H_Glas- und Unterhaltreinigung_Sendling_Berg am Laim_klv
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
SB-H_Glas-und Unterhaltsreinigung_Sendling_Berg am Laim_klv
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die hygienische und gründliche Reinigung von Treppenhäusern der Objekte der GWG München im Stadtteil Sendling und Berg am Laim.
Das Ziel dieser Reinigungsdienstleistung ist es, eine angenehme und saubere Umgebung für Mieter und Eigentümer zu schaffen, indem Staub, Schmutz und Abfall entfernt werden.
Die genauen Anforderungen und Intervalle für die Glas- und Unterhaltsreinigung sind in den Vergabeunterlagen präzisiert.
Unterhaltsreinigung_Los 1
München im Stadtteil Sendling und Berg am Laim
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die hygienische und gründliche Unterhaltsreinigung der Objekte der GWG München im Stadtteil Sendling und Berg am Laim.
Das Ziel dieser Reinigungsdienstleistung ist es, eine angenehme und saubere Umgebung für Mieter und Eigentümer zu schaffen, indem Staub, Schmutz und Abfall entfernt werden.
Die genauen Anforderungen und Intervalle für die Unterhaltsreinigung sind in den Vergabeunterlagen präzisiert.
Der Vertrag tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft und wird auf die Dauer von 1 Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, jedoch beträgt die maximale Laufzeit des Vertrags 4 Jahre
Für eine Besichtigung des Objekts vor Ort können Sie innerhalb des Zeitraums vom 13.06.2023 bis
einschließlich 27.06.2023 Termine vereinbaren. Nähere Informationen zur Ortsbesichtigung finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Glasreinigung_Los 2
München im Stadtteil Sendling und Berg am Laim
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die hygienische und gründliche Glasreinigung der Objekte der GWG München im Stadtteil Sendling und Berg am Laim.
Das Ziel dieser Reinigungsdienstleistung ist es, eine angenehme und saubere Umgebung für Mieter und Eigentümer zu schaffen, indem Fensterflächen gereinigt werden.
Die genauen Anforderungen und Intervalle für die Glasreinigung sind in den Vergabeunterlagen präzisiert.
Der Vertrag tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft und wird auf die Dauer von 1 Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, jedoch beträgt die maximale Laufzeit des Vertrags 4 Jahre
Für eine Besichtigung des Objekts vor Ort können Sie innerhalb des Zeitraums vom 13.06.2023 bis
einschließlich 27.06.2023 Termine vereinbaren. Nähere Informationen zur Ortsbesichtigung finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemein-schaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf ge-sondertes Verlangen:
(1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
(2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt 124)
(3) Eigenerklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß Formblatt 124)
(4) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Form-blatt124); auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG
(5) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in Euro jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt 124)
Mindestens zwei Referenzen in vergleichbarer Größenordnung, die wir kontaktieren können.
Bieter, die dies nicht nachweisen können werden zwingend ausgeschlossen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemein-schaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf ge-sondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
(1) Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu verge-benden Leistung (siehe Ziffer II.2.4) vergleichbar sind (gemäß Formblatt 124) – für Mitglieder einer Bieter-gemeinschaft, eignungsverleihende Unternehmen/Unterauftragnehmer jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil; auf gesondertes Verlangen: für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit den im Formblatt 124 genannten Mindestangaben in Anlehnung an das Formblatt 444
(2) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräf-te(gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlos-senen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extraausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(3) Angabe, für welche Leistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (gemäß Formblatt 235)
Mindestgröße Unternehmen (anhand durchschnittlichem Jahresumsatz für 2022 mind. [Betrag gelöscht] Euro, MA-Zahl
mindestens 5 Mitarbeiter). Bieter, die dies nicht nachweisen können werden zwingend ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Nur Vertreter des Auftragsgebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzuläs-sig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzuläs-sig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nach-prüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalender-tage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektroni-schem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zu lässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevor schriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga beunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange botsabgabe gegenüber dem Auftragge-ber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]