Rohr-, Hoch- und Tiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: AV1E5466-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayernets.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rohr-, Hoch- und Tiefbau
Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme des Rohr-, Hoch- und Tiefbaus für die Erweiterung der Verdichterstation Wertingen zur Anbindung der AUGUSTA Fernleitung
Rohrleitungsbau zur Errichtung eines Rohrleitungssystems gemäß DVGW-Regelwerk mit Nennweiten bis zu DN500 und einem Auslegungsdruck von DP 100 bar inklusive der dazugehörigen Nebensysteme im Rahmen des Projekts, einschließlich der Einbindungen bis zu DN800 in die bestehende Verdichterstation.
Hoch- und Tiefbauarbeiten im Rahmen des Projekts unter anderem Baufeldfreimachung, Gründungen, Gebäude, Straßen und Wege sowie Kabelleerrohrsystem.
86637 Wertingen-Prettelshofen
Die bayernets GmbH plant als Vorhabenträger im Rahmen des Netzausbaus die Umsetzung des Projekts Wertingen-Kötz, genannt „Augusta“. Mit diesem Projekt ist der Bau einer Gastransportleitung von der Verdichterstation Wertingen im Landkreis Dillingen an der Donau nach Kötz im Landkreis Günzburg geplant. Das Teilprojekt Wertingen 2 umfasst die Anbindung der Gastransportleitung an die bestehende Verdichterstation Wertingen. Auf dem Stationsgelände der VDS Wertingen werden sämtliche notwendigen rohrtechnischen, mechanischen, elektrischen sowie MSR-technischen Anpassungen vorgenommen. Dazu zählen unter anderem die Errichtung eines separaten Druckheaders, eines zusätzlichen Gaskühlers, eines Gasmengenmessgebäudes inkl. Messschienen, eines EMSR-Gebäudes sowie die erforderlichen Rohrleitungen und Armaturen.
Eine Anbindungsleitung aus dem Stationsgelände der Verdichterstation heraus schließt die Gastransportleitung „Augusta“ an den Bestand an.
Das Beschaffungspaket umfasst insbesondere folgenden Leistungsumfang:
- Baufeldfreimachung und Geländeprofilierung
- Baustelleneinrichtung
- Gründungen
- Herstellung von Straßen und Wegen
- Erstellung von Kabeltrasse
- Herstellung eines Gasmengenmessgebäudes und eines EMSR-Gebäudes
- Herstellung einer Grube für ein Regelventil
- Betonbau
- Wiederherstellung und Kultivierung nach Abschluss der Arbeiten
- Kontrolle der Anlieferung sowie Lagerung und Verwaltung der durch den Auftraggeber beigestellten Rohrleitungsmaterialien, Isolierkupplungen, Absperrarmaturen und Regelventile auf der Baustelleneinrichtungsfläche auf Kosten und Verantwortung des Auftragnehmers.
- Lieferung der Rohrleitungsmaterialien für Druckluft- und Stickstoffverteilung sowie sonstiger Montagematerialien und Kleinteile für die Gas-, Druckluft- und Stickstoffrohrleitungssysteme
- Lieferung und Bau von Rohrunterstützungen und Auflagern
- Bau der gesamten Erweiterung des Rohrleitungssystems für Gas, Druckluft und Stickstoff.
- Einbau von Entleerungen und Entlüftungen sowie Einbau von Anschlüssen für Messinstrumente und andere Stutzen.
- Spannungsfreier Rohranschluss an Gaskühler und Filterabscheider
- Einbindungen in das bestehende Verrohrungssystem der Verdichterstation
- Prüfung der erstellten Rohrleitungssystem hinsichtlich der Qualität der Schweißnähte, inneren Reinheit, Festigkeit und Dichtheit.
- Inbetriebnahme
- Dokumentation aller Tätigkeiten, Bestandsdokumentation und Enddokumentation
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber muss schriftlich bestätigen, dass sowohl der Projektleiter als auch das übrige leitende Personal des Bewerbers (z.B. Bauleiter, Polier, Obermonteur) verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift beherrscht und fähig ist, technische Sachverhalte zu diskutieren.
Zudem ist zusätzlich vorzulegen:
Ein aktueller Auszug aus dem Handels-, Berufs- oder Gewerberegisters des Herkunftslandes (nicht älter als 12 Monate vor Ablauf der Teilnahmefrist) bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
(Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung
ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung
muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher
angefertigt werden).
Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das auf der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellte Dokument
„Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum EU-Teilnahmewettbewerb für Rohr-, Hoch- und Tiefbau“
für sich separat — wie ein Einzelbewerber vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere zu unterzeichnen sowie die entsprechenden
Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen.
Die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich erklären,
- dass im Falle der Angebotsaufforderung einer Bieter- /Arbeitsgemeinschaft - in der Konstellation der
Bewerbergemeinschaft - gebildet wird.
— welche Organisationsform im Beauftragungsfalle geplant ist
— welche Mitglieder beteiligt sind
— wer als Bevollmächtigter sämtliche Mitglieder rechtsverbindlich vertritt (unter Angabe von Adresse, Telefon, Fax und E-Mail)
— dass der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber bayernets rechtsverbindlich vertritt
— welche jeweilige Leistung durch welches Mitglied erbracht wird
— dass im Beauftragungsfalle alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften
— dass sich ein jedes Mitglied verpflichtet, die für das jeweilige Mitglied festgelegte Leistung zu erbringen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen
— dass die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnahmewettbewerb nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Aktuelle Bonitätsauskunft von Creditreform oder vergleichbar (nicht älter als 4 Wochen bei Ablauf der Teilnahmefrist) Bewerber / Bewerbergemeinschaften können Einwände und / oder Korrekturen vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht zutreffend
sein sollte. Diese Einwände/Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann.
Der Bonitätsindex des Bewerbers darf maximal 300 betragen. Bei einem ausgewiesenen Bonitätsindex über diesen Wert wird der Bewerber vom
Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Jeder Bewerber muss erklären, …
… dass er über das Know-how und über Erfahrungen bzgl. der Planung, Ausführung und Inbetriebnahme von Rohr- Hoch- und Tiefbauarbeiten eines Bauvorhabens der Gasversorgung, mit einem Umfang von über 5 Mio. € verfügt,
… dass ihm die / das zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mittel / Personal zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen werden,
… dass er sich verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe diese(s) Mittel / Personal für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen,
… dass er bei Angebotsabgabe mitteilen wird, welche Teile des Auftrags er / Sie beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Nachunternehmer zu vergeben
… dass er / sie auf Verlangen des Auftraggebers zu den Vergabeverhandlungen mitteilen wird, mit welchen Nachunternehmern er tatsächlich zusammenarbeiten wird, und welche Leistungen diese Nachunternehmer erbringen,
… dass er die vom Auftraggeber geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung dieser Nachunternehmer sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser die für ihn festgelegte Leistung erbringt, vorlegen wird
(der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer für die von ihnen durchzuführenden Leistungsbestandteile sowie das Nichtvorliegen von Vergaberechtlichen Ausschlussgründen, u. a. nach §§ 123 und 124 GWB, vor Zuschlagserteilung zu prüfen),
… dass er / sie die festgelegte Nachunternehmerkonstellation während des Vergabeverfahrens nicht ändern wird. Dasselbe gilt nach Zuschlagserteilung.
… dass er über ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes, international anerkanntes Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9000er Reihe oder einer inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung verfügt.
... dass er oder ein ARGE-Mitglied oder ein Nachunternehmer für Rohrbau über eine Unternehmenszertifizierung nach DVGW GW301 Gruppe G1 verfügt
... dass er oder ein ARGE-Mitglied oder ein Nachunternehmer für Tiefbau über eine Unternehmenszertifizierung nach DVGW GW381 verfügt
... dass er über ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes Arbeitsschutzmanagementsystem nach SCCP oder SCC** oder einer inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung verfügt
Als Nachweis sind zusätzlich vorzulegen:
Angaben zu mindestens 3 Referenzen über abgeschlossene Aufträge von Rohrbauarbeiten und/oder Hoch- und Tiefbauarbeiten in Erdgasanlagen mit Auslegungsdrücken von > 60 bar und Auftragsvolumen von mehr als 2 Mio. €, die eine DVGW-Zertifizierung erfordert haben in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bezogen auf die jeweilige erfolgreich abgeschlossene Erstinbetriebnahme.
Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien siehe unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Darüber hinaus ist das auf der eVergabe-Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten
Auftragsbekanntmachung) zum Download zur Verfügung gestellte Formular „Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum EU-Teilnahmewettbewerb für Rohr, Hoch- und Tiefbau“ vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen.
Die ausgefüllten Unterlagen sind zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrages. Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Gem. Ziff. 17. Sicherheitsleistung der Allgemeine Vertragsbedingungen für den Bau von Gasinfrastruktur (AVG) ist der AG berechtigt, eine Gewährleistungssicherheit zu fordern. Im Folgenden wird eine nicht abschließende Zusammenfassung wiedergegeben: Die Verkäuferin hat zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche der Käuferin eine Sicherheit in Höhe von 5% der Nettogesamtauftragssumme zu leisten. Die Verkäuferin kann den Sicherheitseinbehalt durch Stellung einer unwiderruflichen, unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ablösen. Die dort genannten Bedingungen sind keine Mindestanforderungen sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
Ziff. 15 Abs. 2 der Allgemeine Vertragsbedingungen für den Bau von Gasinfrastruktur (AVG) stellt eine Mindestanforderung dar und ist nicht verhandelbar.
Die Preise sind Nettopreise.
Im Übrigen sind die maßgeblichen Vorschriften Ziff. 15 (ohne Abs 2) und Ziff. 16 der Allgemeine Vertragsbedingungen für den Bau von Gasinfrastruktur (AVG). Die dort genannten Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind keine Mindestanforderungen, sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Siehe Ausschreibungsunterlagen:
Die neben den Teilnahmeunterlagen auf der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung
veröffentlichten Unterlagen für das an den Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren (nachfolgend: „Ausschreibungsunterlagen“)
dienen im Teilnahmewettbewerb lediglich der Information. Das bedeutet auch, dass mit der Bewerbung noch kein Angebot abzugeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der eVergabe Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) bereitgestellten „Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ des Auftraggebers.
Die vorgenannten Bedingungen, Ziff. III.1.1) bis III.1.4), sowie diese Ziff. VI.3), bilden die Grundlage für die Bewerberauswahl. Deshalb sind die geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben.
Die unterzeichneten Teilnahmeanträge — samt Anschreiben, Erklärungen, Nachweise und ausgefüllten Unterlagen — sind bei der unter Ziffer I.3)
„Kommunikation“ genannten Adresse ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform hochzuladen. Zusammen mit den eingescannten
Teilnahmeanträgen sind die vorgenannten Unterlagen als PDF zu übermitteln.
bayernets wird in einer ersten Phase die eingegangenen Erstangebote — ohne vorherige Verhandlung — anhand der bekannt gemachten
Zuschlagskriterien auswerten.
Nur die 4 besten Angebote, die sich aus dieser Auswertung ergeben, werden anschließend in der zweiten Phase zu mindestens einer Verhandlung
eingeladen. Die nach der letzten Verhandlungsrunde abgegebenen Letztpreisangebote werden dann ebenfalls anhand der bekannt gemachten
Zuschlagskriterien ausgewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage von Erstangeboten zu vergeben, ohne in Verhandlung
einzutreten.
...weiterführend hier die objektiven Kriterien aus III.1.4
Jeder Bewerber muss erklären, dass …
… keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB muss jeder Bewerber zusätzlich folgende Nachweise erbringen:
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben erfüllt hat, oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes
(Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde).
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat, oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes
(Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde)
Jeder Bewerber muss erklären, ob Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, insbesondere
- ob sein Unternehmen zahlungsunfähig ist, über dein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat,
- ob er wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden ist.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): § 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland