TNW_Zweckverband Gymnasium Gaimersheim_Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 72/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-eichstaett.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Zweckverband Gymnasium Gaimersheim_Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim_Arch
Der Zweckverband Gymnasium Gaimersheim (bestehend aus dem Landkreis Eichstätt und der Stadt Ingolstadt) ist Sachaufwandsträger für das Gymnasium Gaimersheim, Am Hochholzer Berg 2, 85080 Gaimersheim
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Das Gymnasium Gaimersheim wurde in den Jahren 2009 bis 2010 neu errichtet. Das vierzügige Gymnasium am Hochholzer Berg in Gaimersheim wurde seiner Zeit gemäß gültigen Schulsystems als G8 Gymnasium geplant und umgesetzt. Die Ausrichtung besteht zu 64% aus einem Naturwissenschaftlich- technologischen und zu 36% aus einem Sprachlichen Anteil.
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Aufgrund der steigenden Schülerzahlen an den Ingolstädter Gymnasien und der mittelfristig nicht mehr bedarfsdeckend vorhandenen Kapazitäten, wurde unter Federführung des Schulverwaltungsamtes Ingolstadt gemeinsam mit den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg/Schrobenhausen und Eichstätt in den letzten Monaten die Schulentwicklung für die Region eingehend betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse an den Ingolstädter Schulen sowie unter Berücksichtigung der Schulentwicklung und der vorhandenen Bestandskapazitäten hat das Schulverwaltungsamt der Stadt Ingolstadt hierzu verschiedene Lösungs-/ Auslegungsvarianten erarbeitet, schulfachlich bewertet und einen gesamtheitlichen Konzeptvorschlag erstellt.
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Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI stufenweise in den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI.
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Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt.
Gymnasium Gaimersheim Am Hochholzer Berg 2 85080 Gaimersheim Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Zweckverband Gymnasium Gaimersheim (bestehend aus dem Landkreis Eichstätt und der Stadt Ingolstadt) ist Sachaufwandsträger für das Gymnasium Gaimersheim, Am Hochholzer Berg 2, 85080 Gaimersheim
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Das Gymnasium Gaimersheim wurde in den Jahren 2009 bis 2010 neu errichtet. Das vierzügige Gymnasium am Hochholzer Berg in Gaimersheim wurde seiner Zeit gemäß gültigen Schulsystems als G8 Gymnasium geplant und umgesetzt. Die Ausrichtung besteht zu 64% aus einem Naturwissenschaftlich- technologischen und zu 36% aus einem Sprachlichen Anteil.
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Aufgrund der steigenden Schülerzahlen an den Ingolstädter Gymnasien und der mittelfristig nicht mehr bedarfsdeckend vorhandenen Kapazitäten, wurde unter Federführung des Schulverwaltungsamtes Ingolstadt gemeinsam mit den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg/Schrobenhausen und Eichstätt in den letzten Monaten die Schulentwicklung für die Region eingehend betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse an den Ingolstädter Schulen sowie unter Berücksichtigung der Schulentwicklung und der vorhandenen Bestandskapazitäten hat das Schulverwaltungsamt der Stadt Ingolstadt hierzu verschiedene Lösungs-/ Auslegungsvarianten erarbeitet, schulfachlich bewertet und einen gesamtheitlichen Konzeptvorschlag erstellt.
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Der Konzeptvorschlag der Stadt Ingolstadt sieht unter anderem die Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium (inkl. der Fachräume) vor. Dieser Konzeptvorschlag Wurde vom zuständigen Ministerium als realistisch und nachvollziehbar eingestuft. Auch der Landkreis Eichstätt hat die Notwendigkeit der Erweiterung des Gymnasiums intensiv geprüft und erachtet dies ebenfalls als erforderlich.
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In der Verbandsversammlung am 11.01.2023 wurde daher die Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium zum Schuljahr 2025/26 aufgrund der vorliegenden Schülerzahlprognosen als notwendig erachtet und einstimmig beschlossen. In der Verbandsversammlung wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung von relevanten Eckpunkten beauftragt. Aufgrund dessen wurde der folgende, grobe Zeitplan aufgestellt:
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2023 und 2024: stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen, Erstellung Entwurfsplanung Leistungsphase 3 mit Kostenberechnung, Einholung schulaufsichtliche Genehmigung auf Basis Entwurfsplanung, Stellen des Fördermittelantrags, weitere Ausplanung des Erweiterungsbaus
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2025/2026/2027: Bauphase
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2027/2028: Bezug des Erweiterungsbaus zum Schuljahresbeginn
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Nach den Flächenbandbreiten der Regierung von Oberbayern ergibt sich für ein 5-zügiges G9-Gymnasium ein Schulflächenbedarf von rd. 7.791 (Mittelwert) bis 8.451 m² (Maximalwert) NUF 1-6.
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Das Gymnasium Gaimersheim verfügt über einen Flächenbestand von rd. 6.160 m² NUF 1-6. Daraus ergeben sich Gesamtfehlflächen von rd. 1.630 bis 2.290 m² NUF 1-6, verteilt über die sechs Raumgruppen Unterrichts-, Lehrer-, Verwaltungs-, Arbeitstechnischer- und Aufenthaltsbereich, Küchen- und Speisenbereich und Ganztagsbereich.
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Für die Erweiterungsplanung wird die Prüfung zur Umsetzung des Raumprogramms nach dem sog. Münchner Lernhauskonzept empfohlen. Mit einem modernen Raumkonzept kann für das Gymnasium Gaimersheim ein attraktiver Rahmen zur Umsetzung zeitgemäßer pädagogischer Lehr- und Lernmethoden geschaffen werden. Weiterhin bieten sich Synergien für eine multifunktionale Mehrfachnutzung und optimale Auslastung der Räume.
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Als Planungsgrundlage wird ein Gesamtflächenbedarf vom Mittel- bis zum Maximalwert der Flächenbandbreiten angesetzt. Mit dem Basiswert der Flächenbandbreiten können die Raumbedarfe für Gymnasien nicht nachhaltig bedarfsdeckend sichergestellt werden. Weiterhin ergeben sich aufgrund des Clusterkonzepts höhere Flächenanforderungen für die NUF 1-6 (zusätzliche Flächen für Foren, Aufenthaltsbereiche, Teamräume), die durch Einsparungen bei den Verkehrs- und Funktionsflächen kompensierbar sind. Im Rahmen des Planungsprozesses soll eine wirtschaftliche Gesamt- und Erweiterungsflächenbedarfsplanung erfolgen. Aufgrund der Fehlflächen in allen Raumgruppen erscheint es im Rahmen der Erweiterungsplanungen ebenfalls zielführend eine teilweise Neustrukturierung bzw. Umnutzungen im Gebäudebestand zu prüfen.
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Das aktuelle Küchensystem Ausgabeküche (Speisen werden von einem Caterer angeliefert, warmgehalten und ausgegeben) soll auch zukünftig beibehalten werden. Im Speisenbereich wird aufgrund der Vorschriften zum Brandschutz und notwendiger Bewegungsflächen die Maximalfläche der Flächenbandbreiten von 1,7 m² pro Schülerin/Schüler in einer Schicht angesetzt.
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Nach der Ganztagsentwicklungsprognose der Stadt Ingolstadt wird für die offene Ganztagsbetreuung eine Entwicklung der Betreuungsquote von rd. 10% (Schuljahr 2022/23) auf 20% der Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler zugrunde gelegt. Mit der Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium (35 Klassen + 10 Kurse) ergeben sich 52,1 Sportklassen. Nach den Sportstättenrichtlinien der Regierung von Oberbayern sind 4 Übungseinheiten für den Hallen- und Freisport erforderlich.
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Im Bestand sind aktuell 3 Übungseinheiten mit Betriebsräumen vorhanden:
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Hallensportflächen 3 Übungseinheiten (3-fach Sporthalle)
Freisportflächen 3 Übungseinheiten
Rasenspielfeld 60 m x 90 m
Allwetterplatz 1/28 m x 44 m + 1/20 m x 28 m
Laufbahnen 4/1,22 m x 130 m + 2/1,22 m x 120 m
Kugelstoßanlage 15 m x 24 m
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Bei den Sportflächen ergibt sich ein voraussichtlicher Gesamtfehlbedarf von 1 Übungseinheit mit Betriebsräumen.
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Die vorläufige Annahme der Gesamtkosten der Maßnahme beläuft sich auf 15. Mio. EUR brutto.
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Im Rahmen der Maßnahme werden neben Neubau- / Erweiterungsmaßnahmen voraussichtlich Umbaumaßnahmen erforderlich. Für die Erweiterung ist eine Erweiterungsfläche grundsätzlich vorgesehen.
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Leistungen:
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Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI stufenweise in den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI, sowie Besondere Leistungen.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein hinreichender Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (WZ 10%)
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
4 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
2 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (WZ 10%)
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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5 Punkte: ab 5 Architekten/-innen
3 Punkte: ab 4 Architekten/-innen
1 Punkt: ab 3 Architekten/-innen
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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Mindestkriterium: 2 bauvorlageberechtigte Architekten/-innen oder vergleichbare Berufszulassung (Mit der Bewerbung sind 2 Bauvorlageberechtigungen einzureichen)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Objektplanung Gebäude - Schulbau (WZ 80%)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
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- Anzahl der Referenzen
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
-- Schulbau (Primärstufe, Sekundarstufe I und II) (sehr gut vergleichbar)
-- sonstige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung, Wissenschaft, Forschung (Tertiärbereich) (vergleichbar)
-- Umsetzung des sog. Münchner Lernhauskonzeptes (sehr gut vergleichbar)
-- Neubau / Erweiterung (sehr gut vergleichbar)
-- Sanierung / Umbau (vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der abgefragten Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200 - 700) von ca. 12,6 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 8 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung (des Bauvorhabens / der Maßnahme) ist 2027, Bezug des Erweiterungsbaus zum Schuljahresbeginn 09/2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekt/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Objektplanung Gebäude - Schulbau) der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber,
- Art der Aufgabenstellung
- erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
- Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200 - 700) ca. 12,6 Mio. netto
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY63EP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.