Lieferung von Strom ab 01.01.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-034-5440

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen / Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Postanschrift: Platz-der-Deutschen-Einheit 1 / Sehensander Weg 23
Ort: Neuburg a.d. Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 843157313
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neuburg-schrobenhausen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4FF833E9-00DD-467E-B611-FFE2C4C52D16
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4FF833E9-00DD-467E-B611-FFE2C4C52D16
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Strom ab 01.01.2026

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-034-5440
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Herkunftsnachweis inklusive Netznutzung und Messdienstleistung für die Abnahmestellen der beiden Auftraggeber (Landratsamt und Landkreisbetriebe)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Netzgebiet der Stadtwerke Neuburg

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Landratsamt

Abnahmestellen: derzeit 17

geschätzter Jahresverbrauch: 1.230.000 kWh

- Landkreisbetriebe

Abnahmestellen: derzeit 4

geschätzter Jahresverbrauch: 70.000 kWh

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2026
Ende: 31/12/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Landratsamt

Abnahmestellen: derzeit 8

geschätzter Jahresverbrauch: 300.000 kWh

- Landkreisbetriebe

Abnahmestellen: derzeit 17

geschätzter Jahresverbrauch: 250.000 kWh

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2026
Ende: 31/12/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

• Berufs-/Handelsregister

Es ist anzugeben, bei welchem Berufs-/Handelsregister das Unternehmen eingetragen ist bzw. zu erklären, dass das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine Bestätigung der Erklärung (Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug bzw. Eintragung bei der IHK oder in die Handwerkerrolle) vorzulegen.

 

• Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

1. Es ist zu erklären, dass für das Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Insbesondere ist Folgendes zu bestätigen:

- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB aufgeführten Straftat oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden.

- Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen.

Alternativ ist zu erklären, welche zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB für das Unternehmen vorliegen.

2. Weiterhin ist zu erklären, dass für das Unternehmen keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Insbesondere ist Folgendes zu bestätigen:

- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wurden und werden den Mitarbeiten-den wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiloG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) mit Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer dazu erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden.

- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig. Es ist kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation und hat seine Tätigkeit auch nicht eingestellt.

- Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (z.B. Strafermittlungsverfahren). Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z.B. Untersuchungshaft).

- Das Unternehmen hat mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbe-werbs bezwecken oder bewirken.

- Das Unternehmen hat nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge ge-führt.

Alternativ ist zu erklären, welche fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB für das Unternehmen vor-liegen. Zudem ist eine Schilderung erforderlich, warum die angegebenen fakultativen Ausschlussgründe nicht zum Ausschluss vom Verfahren führen sollen.

3. Darüber hinaus besteht bei Vorliegen von Ausschlussgründen die Möglichkeit, die Maßnahmen zur Selbstreinigung (Ausgleich des finanziellen Schadens + Mitwirkung bei der umfassenden Aufklärung + konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen) zu erörtern.

Angebote von Unternehmen für die Ausschlussgründe vorliegen können bzw. müssen von der Wertung ausgeschlossen werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Berufsgenossenschaft, Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

• Berufsgenossenschaft

Jedes Unternehmen ist bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Es ist zu bestätigen, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.

 

• Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags

Die Umsätze lassen Rückschlüsse auf die vorhandene Stellung des Bieters am Markt zu. Es ist der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Ökostrom) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen) anzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse/Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.

 

• Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe

Der spätere Auftragnehmer haftet für alle von ihm oder seinen Bediensteten zu vertretenden Schäden, die bei der Erfüllung oder anlässlich der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Diese Haftung bezieht sich auch auf Schäden, die sich aus strafbaren Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten des Personals ergeben. Von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei der Ausführung oder anlässlich der Ausführung der vertraglichen Arbeiten Schaden erleiden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber freizustellen. Zur De-ckung etwaiger Ansprüche wird für den Fall des Zuschlags während der gesamten Vertragslaufzeit eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 €, für Sachschäden in Höhe von 1.000.000 € und für sonstige Schäden (Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 50.000 € pro Schadenfall verlangt. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmer auch Ansprüche aus Auswahlverschulden abzudecken. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die vorstehend genannten Beträge begrenzt. Dies gilt nicht (d.h. der Auftragnehmer haftet unbegrenzt), soweit er oder einer seiner Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Es ist unter Angabe der Versicherungssummen zu erklären, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden und für sonstige Schäden (Vermögensschäden) in der erforderlichen Höhe besteht bzw. abgeschlossen wird. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine Zusicherung der Versicherung zu übersenden. Falls der Zuschlag auf das Angebot erteilt wird, ist unverzüglich nach Auftragserteilung unaufgefordert ein entsprechender Versicherungsnachweis zu übermitteln.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

geeignete, vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge, Beschäftigtenzahl, Zahl der Führungskräfte

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

• geeignete, vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Es werden in den letzten höchstens drei Jahren (Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist) mindestens drei geeignete Referenzen verlangt. Die Referenzen haben sich auf Leistungen zu beziehen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in einem gewissen Rahmen vergleichbar sind. Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:

- Leistung: 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis

- Stromlieferungsvolumen: pro Jahr (Mittelwert auf die Gesamtlaufzeit betrachtet) mindestens 500.000 kWh für Los 1 und mindestens 250.000 für Los 2

- Laufzeit: mindestens 24 Monate und bei Ablauf der Angebotsfrist mindestens seit einem Jahr laufend bzw. bereits abgeschlossen

Der AG behält sich vor, die Richtigkeit der eingereichten Referenzen zu prüfen und bei den Referenzgebern Erkundigungen hierüber anzustellen. Sollten Referenzgeber keine positive Bewertung der Referenzleistung abgeben, wird die Referenz nicht berücksichtigt. Stellt der Referenzgeber dar, dass der Auftragnehmer eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung der Leistung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, trifft der AG, in der Regel nach Anhörung des Bieters, eine Prognoseentscheidung und entscheidet schließlich im Ermessen, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird. Ein Nachbessern von schlechten Referenzen ist nicht möglich, d.h. schlechte Referenzen können nicht durch Nachreichung besserer Referenzen ersetzt werden. Die Referenzen sind in die dafür vorgesehene Liste einzutragen. Die Liste kann auf einer zusätzlichen Seite erweitert werden.

 

• Beschäftigtenzahl, Zahl der Führungskräfte

Es ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers/Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahre anzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/07/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilanstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2023

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Mehlmeisel
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Mellrichstadt
Memmelsdorf
Memmingen
Memmingerberg
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Mitterfels
Mitterteich
Mitwitz
Möhrendorf
Mömbris
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Moosburg
Moosinning
Moosthenning
Möttingen
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Neuendettelsau
Neuendorf
Neuenmarkt
Neufahrn
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
Neuhof an der Zenn
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Neukirchen beim Heiligen Blut
Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neunkirchen am Sand
Neuötting
Neureichenau
Neuried (bei München)
Neusäss
Neuschönau
Neusitz
Neusorg
Neustadt an der Aisch
Neustadt an der Donau
Neustadt an der Waldnaab
Neustadt bei Coburg
Neutraubling
Niederaichbach
Niederalteich
Niedernberg
Niederschönenfeld
Niederwerrn
Niederwinkling
Nittenau
Nittendorf
Nordendorf
Nördlingen
Nüdlingen
Nürnberg
Oberammergau
Oberasbach
Oberau
Oberaudorf
Oberaurach
Oberbergkirchen
Oberding
Obergünzburg
Oberhaching
Oberhausen
Oberhausen (bei Neuburg/Donau)
Oberkotzau
Obermeitingen
Obermichelbach
Obernbreit
Obernburg am Main
Oberneuching
Obernzenn
Oberostendorf
Oberpframmern
Oberschneiding
Oberschönegg
Oberschwarzach
Oberschweinbach
Obersöchering
Oberstaufen
Oberstdorf
Obertaufkirchen
Oberthulba
Obertraubling
Obertrubach
Oberviechtach
Obing
Ochsenfurt
Odelzhausen
Oettingen in Bayern
Offenberg
Ohlstadt
Olching
Ortenburg
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottensoos
Otterfing
Ottobeuren
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Palling
Pappenheim
Parkstein
Parkstetten
Parsberg
Partenstein
Passau
Pastetten
Patersdorf
Pegnitz
Peißenberg
Peiting
Pemfling
Pentling
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsach
Pilsting
Pinzberg
Planegg
Plattling
Pleinfeld
Pleiskirchen
Pleystein
Pliening
Plößberg
Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Pommersfelden
Poppenhausen
Pörnbach
Postbauer-Heng
Postmünster
Pöttmes
Prackenbach
Pressath
Presseck
Pressig
Pretzfeld
Prien am Chiemsee
Prittriching
Prutting
Puchheim
Pullach im Isartal
Pürgen
Puschendorf
Putzbrunn
Pyrbaum
Rain
Rammingen
Ramsau bei Berchtesgaden
Randersacker
Rattelsdorf
Rattenberg
Raubling
Regen
Regensburg
Regenstauf
Regnitzlosau
Rehau
Rehling
Reichenbach
Reichenberg (Unterfranken)
Reichenschwand
Reichersbeuern
Reichertshausen
Reichertshofen
Reisbach
Reischach
Reit im Winkl
Rennertshofen
Ried (bei Mering)
Rieden
Rieden am Forggensee
Riedenburg
Rieneck
Rimsting
Rödental
Roding
Roggenburg
Rohr
Rohr in Niederbayern
Rohrbach (Ilm)
Rohrdorf
Röhrmoos
Roßbach
Rosenheim
Roßhaupten
Roßtal
Roth
Röthenbach an der Pegnitz
Rothenbuch
Rothenburg ob der Tauber
Röthlein
Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
Rottach-Egern
Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Rötz
Rückersdorf
Rückholz
Rudelzhausen
Rügland
Ruhmannsfelden
Ruhpolding
Ruhstorf an der Rott
Saal an der Donau
Saaldorf-Surheim
Sachsen bei Ansbach
Sailauf
Salzweg
Sand am Main
Sandberg
Sankt Englmar
Sankt Wolfgang
Sauerlach
Schäftlarn
Schauenstein
Schechen
Scheidegg
Scheinfeld
Scheßlitz
Scheyern
Schierling
Schillingsfürst
Schirnding
Schleching
Schliersee
Schlüsselfeld
Schmidgaden
Schnaittach
Schnaittenbach
Schneizlreuth
Schnelldorf
Schöllkrippen
Schöllnach
Schönau am Königssee
Schönberg
Schondorf am Ammersee
Schongau
Schönsee
Schönthal
Schonungen
Schopfloch (Mittelfranken)
Schorndorf
Schrobenhausen
Schwabach
Schwabhausen
Schwabmünchen
Schwaig bei Nürnberg
Schwandorf
Schwanfeld
Schwangau
Schwarzach
Schwarzach
Schwarzach (Niederbayern)
Schwarzach am Main
Schwarzenbach
Schwarzenbach am Wald
Schwarzenbach an der Saale
Schwarzenbruck
Schwarzenfeld
Schwebheim
Schweinfurt
Schwindegg
Seebruck
Seefeld
Seeg
Seeon-Seebruck
Seewiesen
Selb
Senden
Sennfeld
Seubersdorf in der Oberpfalz
Siegenburg
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Sigmarszell
Simbach am Inn
Sinzing
Sommerach
Sommerhausen
Sonnefeld
Sontheim (Schwaben)
Sonthofen
Spalt
Speichersdorf
Spelle
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Stadtlauringen
Stadtprozelten
Stadtsteinach
Stallwang
Stammbach
Stammham
Starnberg
Stegaurach
Stein
Steinbach am Wald
Steindorf
Steingaden
Steinhöring
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Stephanskirchen
Stockheim (Oberfranken)
Stockstadt am Main
Stötten am Auerberg
Straßlach
Straubing
Strullendorf
Sugenheim
Sulzbach am Main
Sulzbach-Rosenberg
Sulzberg
Sünching
Syrgenstein
Tacherting
Tagmersheim
Tann
Tännesberg
Tapfheim
Tapfheim
Taufkirchen
Tegernheim
Tegernsee
Teisendorf
Teisnach
Tettau
Teublitz
Teuschnitz
Thalmassing
Thalmässing
Thannhausen
Thierhaupten
Thiersheim
Thüngersheim
Thurmansbang
Thurnau
Thyrnau
Tiefenbach
Tirschenreuth
Titting
Tittling
Tittmoning
Töging am Inn
Traitsching
Traunreut
Traunstein
Trautskirchen
Trebgast
Treuchtlingen
Triefenstein
Tröstau
Trostberg
Tuntenhausen
Türkenfeld
Türkheim
Tüßling
Tutzing
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Üchtelhausen
Uehlfeld
Uffenheim
Uffing am Staffelsee
Unterammergau
Unterdießen
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Unterhaching
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Unterschleißheim
Unterschwaningen
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Ursensollen
Uttenreuth
Utting am Ammersee
Valley
Vaterstetten
Veitshöchheim
Velburg
Velden
Vestenbergsgreuth
Viechtach
Vierkirchen (Oberbayern)
Vilgertshofen
Vilsbiburg
Vilseck
Vilsheim
Vilshofen
Vogtareuth
Vohburg an der Donau
Vohenstrauß
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Volkach
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Waging am See
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Wald
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Waldkirchen
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Waldmünchen
Waldsassen
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Wallersdorf
Wallerstein
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Waltenhofen
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Warngau
Wartenberg
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Wasserburg (Bodensee)
Wasserburg am Inn
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Weichering
Weichs
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Weidenbach (Mittelfranken)
Weidenberg
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Weihenzell
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Weilheim in Oberbayern
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Werneck
Wertach
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