Aktivierung des Hanns-Seidel-Platzes für eine sozial-kulturelle Zwischennutzung Referenznummer der Bekanntmachung: KR-Subm-2023-0009
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aktivierung des Hanns-Seidel-Platzes für eine sozial-kulturelle Zwischennutzung
Aktivierung des Hanns-Seidel-Platzes in München für eine sozial-kulturelle Zwischennutzung im Sinne der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet "Neuperlach Zentrum" auf der Grundlage eines Mietvertrages
Landeshauptstadt München,
Hanns-Seidel-Platz, 81737 München
Gegenstand des Auftrags ist die Aktivierung des Hanns-Seidel-Platzes im Sinne der Sanierungsziele auf Grundlage eines Pachtvertrages. Neuperlach sowie der Hanns-Seidel-Platz sollen mit der Aktivierungsmaßnahme eine größere Aufmerksamkeit in der Gesamtstadt erhalten. Die Zwischennutzungszeit auf dem Hanns-Seidel-Platz soll eine identitätsstiftende Aktivierung für Neuperlach und über Neuperlach hinaus darstellen und Neuperlach als lebendiges Quartier in das Bewusstsein einer größeren Bevölkerungsgruppe rücken.
Die zur Verfügung stehende Fläche wird im Norden durch den Busbahnhof, der Thomas-Dehler-Straße im Westen, den Neubauten der Neuperlach Plaza südwestlich und den Neubauten der Gewofag und einer WEG (ehemals BHB) im Südosten begrenzt. Die Fläche befindet sich in städtischem Besitz.
Die für die Aktivierung zur Verfügung stehende Fläche ist ca. 3.735 qm groß, größtenteils gekiest und stellenweise asphaltiert. Mit Beschluss vom 19.01.2022 (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 03969) wurde der Bereich um den Hanns-Seidel-Platz als Sanierungsgebiet "Neuperlach Zentrum" festgelegt . Das Sanierungsgebiet "Neuperlach Zentrum" umfasst die Nordparzelle des Hanns-Seidel-Platzes, den Busbahnhof Neuperlach Zentrum, den Vorplatz des PEP sowie eine kleinere öffentliche Grünfläche am Gerhart-Hauptmann-Ring.
Die Aktivierung der derzeit brachliegenden Fläche soll Raum für Kommunikation, Begegnung und Erholung für Alle entstehen lassen. Ziel ist eine flexible Nutzung für unterschiedliche Formen von Aktionen und Veranstaltungen und eine hohe Durchmischung der Gruppen von Nutzer*innen zu ermöglichen. In unmittelbarer Nähe zum pep Einkaufscenter Neuperlach (PEP) bietet der Hanns-Seidel-Platz einen Ort der Begegnung und einen Platz für Alle - ohne Konsumzwang. Die Zwischennutzung soll Anlaufstelle für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen des Quartiers werden, Möglichkeiten der Aneignung durch Alt und Jung bieten und mehreren Zielgruppen offen stehen.
Die Laufzeit des Auftrags beträgt drei Jahre. Gegebenenfalls kann die Laufzeit einvernehmlich bis längstens zum Beginn der geplanten Bebauung des Hanns-Seidel-Platzes mit einem Kultur- und Bürgerhaus verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zu den Anforderungen an die Befähigung zur Berufsausübung sowie die wirtschaftliche, finanzielle technische/berufliche Leistungsfähigkeit siehe das den Vergabeunterlagen beigefügte Dokument
"Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien": ",
Direktlink: https://stadt.muenchen.de/dam/Home/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/Allgemein/Objektive-Teilnahmeregeln_u_-kriterien.pdf .
A) Siehe Vertragsunterlagen.
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B) Hinweise auf besondere Bedingungen und hierzu mit dem Angebot einzureichende Unterlagen (entsprechende Vordrucke sind den Vergabeunterlagen beigefügt):
a) Bieter sowie im Falle einer Bietergemeinschaft alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot auch einreichen:
aa) das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung - Bezug zu Russland i.S.d. VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. der VO (EU) 2022/576", sowie
bb) die unterzeichnete Scientology-Schutzerklärung gemäß der Anlage Schutzerklärung zur Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen; Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Scientology-Organisation - öAScientO) vom 29.10.1996 (AllMBl. Seite 701, StAnz. Nr. 44), geändert durch Bekanntmachung vom 06.11.2001 (AllMBl. Seite 620, StAnz. Nr. 50).
b) Im Fall von Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung
des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt, er berechtigt ist,
mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Stadt gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber (AG) führt die Kommunikation mit den (potentiellen) Bietern ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München, soweit nicht andere Kommunikationsformen rechtlich zulässig oder geboten sind (z. B. mündliche Kommunikation im Rahmen von § 9 Abs. 2 VgV oder § 17 VgV). Der AG behält sich deshalb z.B. vor, die Information nach§ 134 GWB den Bietern jeweils nicht nur über die Vergabeplattform, sondern auch per E-Mail an deren jeweils angegebene oder im Vergabeverfahren verwendete E-Mail-Adresse zu übermitteln.
b) Eine Besichtigung der Aktivierungsfläche ist nach vorheriger Terminabsprache mit der ausschreibenden Stelle möglich. Bitte verwenden Sie für Terminanfragen die Funktion Bieternachricht des Bietercockpits der Vergabeplattform der Auftraggeberin.
c) Auskünfte zu den Vergabeunterlagen oder sonstige zusätzliche Informationen sind so rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle zu beantragen, dass die ausschreibende Stelle diese spätestens 6 Kalendertage vor dem Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote anonymisiert für alle Unternehmen über die eVergabe-Plattform bereitstellen kann. Fragen, die Sie nach dieser Maßgabe verspätet einreichen, werden unter Umständen nicht mehr beantwortet. Hinweise zum Verfahrensablauf veröffentlicht die ausschreibende Stelle gegebenenfalls auch später als 6 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist. Bitte informieren Sie sich selbstständig auf der Vergabeplattform über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und aktuelle zusätzliche Informationen.
d) Das Angebot muss elektronisch in Textform mittels der für die Angebotsabgabe vorgesehenen Funktion des Bietercockpits der Vergabeplattform eingereicht werden. Verwenden Sie für die Angebotsabgabe NICHT die Funktion Nachrichten des Bietercockpits und reichen Sie das Angebot NICHT per E-Mail oder per Fax ein. Schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.
e) Mit Abgabe des Angebots erklärt sich der Bieter verbindlich dazu bereit, an der Unterzeichnung des Mietvertrages nach den gesetzlichen Formvorschriften mitzuwirken.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://vergabe.muenchen.de/