Anmietung eines mobilen Computertomographen (CT) für das Oktoberfest 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-4-2023-0092
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung eines mobilen Computertomographen (CT) für das Oktoberfest 2023
Anietung eines mobilen Computertomographen (CT) für das Oktoberfest 2023
München
Deutschland
Ein mobiler Computertomograph zur Anmietung für das Oktoberfest 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung
-- Teil 1.2.2:
1. Angaben zum Bewerber /Bieter
2. Angaben zum /zu den gesetzlichen (Vertreter(n) bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter(n) (Personengesellschaft, Einzelunternehmen)
-- Teil 1.2.4:
zwingende und fakultative Ausschlussgründe (z.B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlung, Verurteilung nach StGB) jeweils für den Bieter, evtl. benannte Nachunternehmer und die einzelnen Bieter einer Bietergemeinschaft
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung
-- Teil 1.2.3.2:
Umsatz- und Personalzahlen:
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss für die einzelnen Lose mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen:
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens
folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: mind. [Betrag gelöscht] Euro
Vermögensschäden: mind. [Betrag gelöscht] Euro
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung:
-- Teil 1.2.3.3
Der Bieter muss mindestens eine Referenz für vergangene Projekte bei Großveranstaltungen in öffentlicher Umgebung nachweisen können. Leistungen für die Auftraggeberin können nur mit entsprechender Angabe als Referenz berücksichtigt werden.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn
- sie nicht älter als drei Jahre sind
und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde;
-- Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Anlage zu den Vergabeunterlagen)
-- Formblatt Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (Anlage zu den Vergabeunterlagen)
-- Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage zu den Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Vorliegend wird (wie auch im Jahr 2022) ein CT für das Oktoberfest benötigt. Während 2022 dies auf die Entlastung der Krankenhäuser wegen der Corona-Pandemie gestützt wurde, so ist dies derzeit nicht zwingend notwendig. Es war nicht abzusehen, inwieweit ein CT auf dem Oktoberfest 2023 notwendig ist. Nachdem nunmehr die politische Entscheidung getroffen wurde, das CT dennoch zu beschaffen, ist die Zeitschiene kurz. Das Oktoberfest 2023 beginnt am 16. September. Die späte politische Entscheidung ist jedoch der unsicheren Zeit (Ukraine, Corona, Haushaltslage) geschuldet und nicht mutwillig oder willkürlich.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die bei einer Teilnahme- bzw. Angebotsfrist von weniger als 21 Tagen nach Ablauf der Hälfte der Frist, ansonsten später als 10 Tage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen /Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).