Sicherheitsdienst (24/7) Unterkunfts-Dependance Günzburg 01.08.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023MGA000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst (24/7) Unterkunfts-Dependance Günzburg 01.08.2023
Die Regierung von Schwaben betreibt ab dem 01.08.2023 die Unterkunfts-Dependance Maria-Merian-Str. 4, 89312 Günzburg. Die Unterkunfts-Dependance dient der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden. Diese umfasst eine Kapazität von maximal 206 Personen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Bewachung und des Sicherheitsdienstes 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche in der Unterkunfts-Dependance.
Die Bewachungszeiten sowie der notwendige Personalschlüssel entnehmen Sie bitte beiliegendem Vertrag. Die Zuschlagserteilung ist zeitnah nach Auswertung der eingegangenen Angebote geplant. Der beigefügte Dienstleistungsvertrag wird nach Zuschlagserteilung entsprechend übersandt und dient zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Ihrer Information.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.
Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind Dienstleistungen der stationären Bewachung und des Sicherheitsdienstes 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Unterkunfts-Dependance Maria-Merian-Str. 5 in 89312 Günzburg mit bis zu 206 Bewohnern.
Der Auftragnehmer übernimmt den stationären Bewachungs- und Sicherheitsdienst in der Einrichtung gemäß den Regelungen dieser Leistungsbeschreibung.
Die Bewachungszeit beträgt 24 Stunden an 7 Tagen/Woche und 365 Tagen im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr).
Vorbehaltlich anderslautender Leistungsanordnungen des Auftraggebers (siehe Ziff. 4.2 Dienstleistungsvertrag) ist folgender Personalschlüssel einzuhalten:
• Tagschicht Montag bis Freitag (07:00 – 19:00 Uhr): 18 Sicherheitsmitarbeiter
• Nachtschicht Montag bis Samstag (19:00 – 07:00 Uhr): 15 Sicherheitsmitarbeiter
• Tagschicht Samstag (19:00 – 07:00 Uhr): 17 Sicherheitsmitarbeiter
• Tagschicht Sonntag (07:00 – 19:00 Uhr): 17 Sicherheitsmitarbeiter
• Nachtschicht Sonntag (19:00 – 07:00 Uhr): 15 Sicherheitsmitarbeiter
• Tagschicht Feiertag (07:00 – 19:00 Uhr): 17 Sicherheitsmitarbeiter
• Nachtschicht Feiertag (19:00 – 07:00 Uhr): 15 Sicherheitsmitarbeiter
jeweils einschließlich Schichtleiter.
Zu den Aufgaben des Sicherheitsdienstes zählen insb.
- Berichtswesen
- Zufahrts- und Zugangskontrolle
- Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung
- Bewachung der Einrichtung
- Brandschutz
- Orientierungshilfe für ankommende Asylbegehrende
- Meldung von Vorfällen an den Auftraggeber und die Polizei
- Teilnahme des Schichtleiters des Sicherheitsdienstes an Jour fixe-Terminen
- Qualitäts- und Beschwerdemanagement.
Für die Einzelheiten einschließlich die an die Sicherheitsmitarbeitenden gestellten Mindestanforderungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst (24/7) Unterkunfts-Dependance Günzburg 01.08.2023
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.