Erweiterung und Sanierung Klinikum Altmühlfranken 1. BA (Unterbauabschnitt 1a) - Baustelleneinrichtung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-wug.de/veroeffentlichungen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung Klinikum Altmühlfranken 1. BA (Unterbauabschnitt 1a) - Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung/-logistik:
ca. 380m Mobilzaun;
1 St. Bauschild;
1 St. Bürocontainer als Doppelcontainer
3 St. Bürocontainer als Einzelcontainer
1 St. Besprechungscontainer als Dreifachcontainer
1 St. Sanitärcontainer mit Teeküche
2 St. Sanitärcontainer
8 St. Mannschaftsaufenthaltscontainer
2 St. Materiallagercontainer
1 psch. Ausstattung Bürocontainer (IT + Teeküche)
3 St. Chemie-Toiletten
12900m2 Grobreinigung - Baubegleitende Bauzwischenreinigung
Krankenhausstraße 1,
91781 Weißenburg in Bayern
Bereits im Jahr 2008 wurde das Klinikum Altmühlfranken in Weißenburg um ein Fachärztezentrum erweitert. Jetzt soll das Klinikum - baualtersbedingt und mit Defiziten im Flächenangebot und der Funktionalität - in zwei Bauabschnitten generalsaniert und erweitert werden. Bestandteil dieses Antrags Bau- und Ausstattungsplanung ist der 1. Bauabschnitt BA1 und hier die zwei
Teilbauabschnitte BA1A und BA1E.
BA1 – 1. Bauabschnitt
Im ersten Bauabschnitt wird der bestehende Funktionstrakt durch einen Neubau ersetzt (BA1A) und im Anschluss für Nachnutzungen saniert bzw. umgebaut (BA1B). Ergänzend hierzu wird die bestehende Eingangshalle erweitert und erneuert (BA1E).
BA1A - Neubau:
Der Neubau im Süd-Osten des Grundstücks ist als ein kompakter Baukörper mit idealtypischer Grundrissorganisation und direkter Anbindung an den Haupteingang vorgesehen. Im Neubau werden sämtliche hochinstallierte Kernfunktionen des Klinikums konzentriert untergebracht:
- UG: AEMP, Labor, Umkleiden, Archiv, Wäschetauschstelle, Technik
- EG: ZEA/ZNA mit neuer Liegendkrankenzufahrt und ambulantem Eingang, Radiologie, Endoskopie, Funktionsdiagnostik, Entbindung
- 1.OG: OP-Abteilung mit Same-Day-Surgery, Intensivmedizin, Bereitschaftsdienst
- 2.OG: Technik
Die Grundriss sieht eine mittig gelegene öffentliche Erschließungsachse in Ost-West-Ausrichtung vor, an der die einzelnen Funktionsbereiche und die vertikale Erschließung mit Aufzugskern angelagert sind. Im 1.Obergeschoss wird zudem ein Innenhof ausgebildet, der die Belichtung der entsprechenden Abteilungen sicherstellt. In diesem maßgeschneiderten Neubau werden optimale Prozesse des Krankenhausbetriebs erreicht und die primären Funktionsdefizite des Bestandes beseitigt.
Durch die autarke Errichtung des neuen Funktionstraktes BA1A kann der laufende Betrieb im Bestand unbeeinträchtigt fortgeführt werden.
BA1E - Neubau/Sanierung Eingangshalle:
Durch den Neubau und seinen Anschluss an den Bestand wird gleichzeitig eine neue Eingangssituation und damit ein neuer zukunftweisender städtebaulicher Auftritt des Klinikums geschaffen. Hierzu wird die bestehende Eingangshalle auf Eingangsebene erweitert/begradigt und damit ein klarer eindeutiger Zugang ausgebildet. Die Eingangshalle an zentraler Stelle des Klinikums wird kernsaniert und hier allgemeine Funktionen untergebracht:
- EG: Serviceeinrichtungen mit Empfang/Poststelle, Seelsorge- und Sozialdienstbereich
- OGs: Erschließung mit Aufenthaltsbereichen
Während dieser Sanierung kann ein provisorischer Haupteingang von Norden her am Übergang zum Neubau gelegt werden.
BA1B - Sanierung Bestand, Ausblick (nicht Bestandteil dieser BAP):
Nach Umzug der Kernfunktionen des Klinikums in den errichteten Neubau BA1A wird der ursprüngliche Funktionstrakt entsprechend umgebaut und folgende Funktionen hier verortet:
- UG: Ver-/Entsorgung, Lagerhaltung, Haus- und Transportdienst, Wartung/Reparatur, Abfallentsorgung, Arzneimittel, Technik
- EG: Physikalische Therapie, Arztdienst, Bereitschaftsdienst, Speisenversorgung mit Besucher-/Bediensteten-Cafeteria mit Außenbereich
- 1.OG: Arztdienst, Verwaltung
- 2.OG: Andachtsraum, Technik
Im Rahmen der Kernsanierung wird als größerer baulicher Eingriff ein Innenhof im 1.OG zwecks Belichtung der angrenzenden Funktionen ausgebildet. Die gesamte Sanierung kann in einem Zuge erfolgen, lediglich die bestehende Speisenversorgung im 1.UG bleibt zunächst erhalten und wird nach Fertigstellung der neuen Speisenversorgung im EG zurück- und entsprechend umgebaut.
BA2 - 2. Bauabschnitt, Ausblick (nicht Bestandteil dieser BAP)
Im zweiten Bauabschnitt soll im Klinikum Altmühlfranken Weißenburg dann die Pflege modernisiert werden. Hierzu ergeben sich zwei Möglichkeiten:
- Sanierung und Erweiterung der bestehenden Pflegehäuser
- Neubauten Pflege neben dem neu errichteten Funktionstrakt BA1A, der in seiner Positionierung und dem Grundrisslayout einen idealen Anschluss an neue Pflegekörper zulässt.
Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 28.08.2023 zugehen;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132aStPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263StGB), Subventionsbetrug (§ 264StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306StGB), Baugefährdung (§ 319StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Angabe zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Der Bieter muss einen Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für vergleichbare Leistungen vorweisen können).
Angabe zu Arbeitskräften:
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch die Abgabe des Angebotes mit abgegeben.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, welcher auf Verlangen vorgelegt wird. Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Angabe von mindestens 3 aussagekräftigen Referenzen über in den letzten 5 Jahren fertig gestellte vergleichbare Leistungen.
Als vergleichbar werden Aufträge im Bereich Baustelleneinrichtung angesehen, die einen Gesamtauftragswert von jeweils mindestens 200.000 € brutto aufweisen. Zu den Referenzen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Angaben zu machen:
- Bezeichnung des Bauvorhabens
- kurze Beschreibung der ausgeführten Leistungen
- Auftraggeber inklusive Ansprechpartner mit Telefonnummer
- Auftragswert
- Ausführungsort
- Fertigstellungszeitpunkt (nicht Zeitpunkt der Abnahme, sondern Zeitpunkt der tatsächlichen Fertigstellung auf der Baustelle)
Sicherheit für Vertragserfüllung 5 % der Bruttoauftragssumme (ohne Nachträge), sofern diese mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt.
Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme; weitere Regelungen s. Vergabeunterlagen;
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
gem. VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung Rechtsform der Bietergemeinschaft, falls ein Bieter als Bietergemeinschaft auftritt:
Bietergemeinschaft (ARGE) mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt sowie gesamtschuldnerische Haftung in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gem. §§ 705 ff. BGB
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Zimmer: E 0.03, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.
Bieter und Bietervertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens sechs Tage vor Submission gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten werden von der Vergabestelle auf die Vergabeplattform hochgeladen. Sie werden damit Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Bei identischen Angebotssummen entscheidet das Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.