Objektplanung Innensanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 22D0337
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Innensanierung
Architektenleistung gem. HOAI Teil 3 Objektplanung, § 34
LPH 1-8 für die Maßnahme: Pfarr- und Klosterkirche Paring, Innensanierung
Landkreis Kelheim, Gemeindebereich Langquaid
Die bereits in der Romanik erstmals erwähnte Kirche wurde in den darauffolgenden Jahrhunderten mehrmals ästhetisch und baulich geändert. Das noch heute sichtbare barocke Erscheinungsbild im Kircheninnenraum wurde um 1765 gestaltet. Im Zuge der Wiederbelebung des angegliederten Klosters 1974 wurde auch die letzte umfassende Sanierung durchgeführt. Da seitdem ein typisches Schadensbild (Verschmutzung, Risse, Feuchteschäden etc.) den Kircheninnenraum und die angrenzende Kapelle und die Sakristei auszeichnet, soll der Innenraum nun umfassend saniert werden. Dazu gehören neben den Deckengemälden, dem Stuck, der Wandoberfläche etc. auch die Ausstattung (Altäre, Kanzel, Figuren, Gemälde etc.).
stufenweise Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Innensanierung, Pfarrkirche Paring
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]