Abrollbehälter AB-Rüstmaterial
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 777 151
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.marktoberdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrollbehälter AB-Rüstmaterial
Lieferung eines Abrollbehälters AB-Rüstmaterial nach DIN 14505 mit feuerwehrtechnischer Beladung.
Abrollbehälter AB-Rüstmaterial
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung eines Abrollbehälters AB-Rüstmaterial nach DIN 14505
Beladung für einen Abrollbehälter AB-Rüstmaterial
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für einen Abrollbehälter AB-Rüstmaterial
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abrollbehälter AB-Rüstmaterial
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Derschen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57520
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sieglift.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für einen Abrollbehälter AB-Rüstmaterial
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinkelscherben
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.fischer-feuerschutz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.