vergA_Maria-Ward-Realschule_TWP Referenznummer der Bekanntmachung: 2302
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mariaward-schulstiftung-passau.de
Abschnitt II: Gegenstand
vergA_Maria-Ward-Realschule_TWP
Die Maria-Ward-Schulstiftung beabsichtigt die Generalsanierung der Maria-Ward-Realschule in Burghausen. Aktuell werden hier ca. 700 Schüler/innen betreut. Die Schule am Stadtplatz 100-101a-101b, besteht aus mehreren unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteilen. Die Baukosten werden grob mit ca. 35 Mio. EUR prognostiziert, genauere Angaben liegen aktuell noch nicht vor. Umfang und Umgang mit der zu erhaltenden Substanz spielen hier eine wesentliche Rolle. Die Maßnahme wird nur unter der Bedingung einer gesicherten Finanzierung durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Leistungen der Tragwerksplanung stufenweise vergeben.
84489 Burghausen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die
Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Maria-Ward-Schulstiftung Passau ist Träger von sechs weiterführenden Schulen (Gymnasium Freudenhain Passau, MW-Gymnasium Altötting, MW-Realschule Altötting, MW Realschule Burghausen, MW Realschule Deggendorf, MW-Realschule Neuhaus). Diese Schulen haben weit über regionale Grenzen hinweg einen hervorragenden Ruf. Eltern wissen ihre Kinder gut aufgehoben und Absolventen um einen guten Einstieg in Ausbildung, Studium und Beruf. Die Stiftung sieht sich als große Schulfamilie und ist stets um hervorragende Lehr- und Lebensqualität bemüht.
Die Maria-Ward-Schulstiftung beabsichtigt die Generalsanierung der Maria-Ward-Realschule in Burghausen. Aktuell werden hier ca. 700 Schüler/innen betreut. Die Schule am Stadtplatz 100-101a-101b, besteht aus mehreren unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteilen. Es gibt hierzu einen Bauhistorische Untersuchung von Mai 2020. Teilweise stammen z.B. Dachkonstruktionen aus den Jahren ab 1729, eine Balkendecke kann auf das Jahr 1571 datiert werden.
Es gibt erste Abstimmungen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bezüglich möglicher Nutzungen, Rückbauten und erforderlicher Maßnahmen im Hinblick auf weitere Untersuchungen und Dokumentation des Bestands. Das planende Architekturbüro arbeitet derzeit in Leistungsphase 2.
Die Baukosten werden grob mit ca. 35 Mio. EUR prognostiziert, genauere Angaben liegen aktuell noch nicht vor. Umfang und Umgang mit der zu erhaltenden Substanz spielen hier eine wesentliche Rolle. Die Maßnahme wird nur unter der Bedingung einer gesicherten Finanzierung durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens werden die Leistungen der Tragwerksplanung stufenweise vergeben.
stufenweise Beauftragung gemäß HAV-KOM:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-2
Stufe 2: Leistungsphasen 3-4
Stufe 3: Leistungsphasen 5-6
Stufe 4: Objektüberwachung (optional)
.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maria-Ward-Realschule_TWP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://kb-bm.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTR634Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.