Anschluss Unteraltenbernheim an KA Obernzenn - Planung Druckleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 7050 Planung Druckleitung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anschluss Unteraltenbernheim an KA Obernzenn - Planung Druckleitung
Planung Druckleitung für den Anschluss Unteraltenbernheim an den Neubau der Kläranlage in Obernzenn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau der Kläranlage im Markt Obernzenn, die Sanierung des Kanalnetzes in Unteraltenbernheim sowie den Neubau einer Zubringerleitung (Druckleitung). Der Markt Obernzenn hat derzeit 2.600 Einwohner, die auf mehrere Ortsteile verteilt sind.
Das Einzugsgebiet der Kläranlage Obernzenn umfasst neben dem Ortsteil Obernzenn selbst auch die Ortsteile Urphertshofen und Unternzenn.
Die bestehende Kläranlage aus dem Jahr 1972/73 ist technisch und wirtschaftlich verbraucht. Insbesondere können die gesetzlichen Anforderungen an die Abwassereinigung durch die ca. 50 Jahre alte Kläranlage nicht mehr eingehalten werden.
Die neue Kläranlage soll im Osten der Ortsteile Obernzenn und Unternzenn errichtet werden.
Auf der Grundlage der Leitungstrasse und der Zahlen aus der Standortstudie 2011 wurden die Kosten für die Druckleitung zwischen Unteraltenbernheim und Obernzenn einschließlich des Rückbaus der alten Kläranlage Unteraltenbernheim zum Stand 12/2016 grob geschätzt auf EUR 1,1 Mio. brutto. Für die rund 4.145 m lange Leitung stünde nach der RZWas 2021 eine Förderung in Höhe von rund EUR 0,52 Mio. in Aussicht.
Nachdem es bei den Kläranlagen Obernzenn und Unteraltenbernheim auf-grund wasserrechtlicher Belange und der fortgeschrittenen Nutzungsdauern Handlungsbedarf gab, ließ der Auftraggeber eine Studie erstellen, um eine Entscheidungshilfe zu erhalten, welche Konzeption für die Abwasserbehand-lung zukünftig als vorteilhaft zu bewerten ist. Der Kostenvergleich in der Standortstudie aus dem Jahre 2011 (die von technischen Anlagen an beiden Standorten ausgeht) hat gezeigt, dass eine Zentralkläranlage für Obernzenn am alten Standort kostengünstiger ist als zwei Einzelanlagen bzw. eine Zent-ralkläranlage in Unteraltenbernheim. Die Empfindlichkeitsprüfungen und Er-mittlungen der kritischen Werte erbrachte keine Änderung der Reihenfolge.
Politischer Wille ist, das Abwasser aus Unteraltenbernheim über eine Druck-leitung zur künftig neuen Kläranlage nach Obernzenn zu pumpen.
Im Jahre 2005 wurde ein Bodengutachten erstellt. Es ist erforderlich, dieses Gutach-ten im Hinblick auf die nun feststehende Trasse, die Zubringerleitung (Druckleitung) und die aktuellen Homogenbereiche zu erweitern.
Das Ergebnis der bisherigen Untersuchungen (Stand 2005) war wie folgt:
• Im Talbereich vorwiegend weich- bis steifplastische Lehme mit darun-terliegenden Sanden und Kiesen, teilweise mit breiiger bis weichplastischer Konsistenz (teilw. Bodenklasse 2);
• In höherliegenden Bereichen steinige, steifplastische Lehme, darunter verwitterte Tonsteine um plattiger Gipskeuper;
• Im Talbereich Grundwasser ab ca. 1,30 m Tiefe, wasserdichter Verbau (Spundwandverbau) und offene Wasserhaltung werden notwendig;
• Die Asphaltproben weisen im wesentlichen Z1-Werte auf. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Z2- bis Z3-Werte vorhanden sind.
Der Auftraggeber beabsichtigt öffentliche Fördermittel des Freistaats Bayern zu beantragen.
in den Vergabunterlagen aufgeführt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekten und Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Architekten und Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Anlage Verfahrensbedingungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.