Kongresshalle Nürnberg / Projektsteuerungsleistungen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/
Abschnitt II: Gegenstand
Kongresshalle Nürnberg / Projektsteuerungsleistungen
Gegenstand des Auftrags sind die Projektsteuerungsleistungen gem. Leistungsbild § 2 AHO-Heft Nr. 9 ab Leistungsstufe III einschl. Leistungen zur Übernahme der Ergebnisse der vorangegangen Leistungsstufen sowie ergänzende, optional zu beauftragende Leistungen gem. AHO-Heft Nr. 9 Kapitel 5 in Verbindung mit AHO-Heft Nr. 19; hier insbesondere: Stakeholdermanagement, Risikomanagement, Value Engineering, (Technisches) Inbetriebnahmemanagement für die Instandsetzung und den Ausbau des Rundbaus der Kongresshalle auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände in Nürnberg einschließlich des erforderlichen Ergänzungsbaus für vorwiegend kulturelle Nutzungen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt ab Leistungsstufe III einschl. der Übernahme der Ergebnisse der vorangegangenen Leistungsstufen stufenweise, ggf. abschnitts- und teilweise.
Bayernstraße 100, Nürnberg
Gegenstand des Auftrags sind die Projektsteuerungsleistungen gem. Leistungsbild § 2 AHO-Heft Nr. 9 ab Leistungsstufe III einschl. Leistungen zur Übernahme der Ergebnisse der vorangegangen Leistungsstufen sowie ergänzende, optional zu beauftragende Leistungen gem. AHO-Heft Nr. 9 Kapitel 5 in Verbindung mit AHO-Heft Nr. 19; hier insbesondere: Stakeholdermanagement, Risikomanagement, Value Engineering, (Technisches) Inbetriebnahmemanagement für den Ausbau des Rundbaus der Kongresshalle auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände in Nürnberg einschließlich des erforderlichen Ergänzungsbaus für vorwiegend kulturelle Nutzungen.
Die Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg besteht im Wesentlichen aus zwei Kopfbauten und dem U-förmigen sog. Rundbau-Torso. Keines der Bauteile wurde vollendet. Der jetzige „Innenhof“ mit ca. 25.000 qm Fläche hätte ursprünglich den überdachten Veranstaltungsraum für 50.000 Personen aufnehmen sollen. Im nördlichen Kopfbau befindet sich das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände (museale Nutzung), der südliche Kopfbau wird von den Nürnberger Symphonikern genutzt. Der Rundbau wird für vorwiegend kulturelle Zwecke ausgebaut werden. Dies umfasst die Einrichtung von sog. „Ermöglichungsräumen“ für Kunst und Kultur; diese können beispielsweise sein: Ateliers und Studios für die bildende und performative Kunst sowie für musikalische Zwecke. Ein weiterer zentraler Ausbauzweck besteht in der Einrichtung einer Spielstätte für die Musik- (Oper) und Tanztheatersparten (Ballett) des Staatstheaters Nürnberg sowie der Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg einschließlich der ausstattenden Gewerke (Maske, Schneiderei, Requisite etc.) sowie weiterer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Staatstheaters erforderlicher Einrichtungen mindestens für die Dauer der Sanierung des Opernhauses. Der für diese Nutzung erforderliche sog. „Ergänzungsbau“ im Innenhof des Rundbaus beinhaltet den Zuschauerraum für min. 800 Personen sowie Bühne und Bühnennebenflächen.
Darüber hinaus ist der Ausbau von Teilen des Rundbaus zu musealen Zwecken und für Depotnutzungen sowie die Unterbringung sog. „volksfestnaher Nutzungen“ wie Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr konzipiert.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt ab Leistungsstufe III einschl. der Übernahme der Ergebnisse der vorangegangenen Leistungsstufen stufenweise, ggf. abschnitts- und teilweise.
EFRE Bayern 2021-2027, Förderbereich 2 "Klima- und Umweltschutz", Fördermaßnahme 8 "Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten und Flächen", Fördermaßnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr: Schadstoffsanierung des Rundbau-Torsos der Kongresshalle auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände zur Vorbereitung einer kulturellen Nachnutzung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche
Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,
die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen
Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach
Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
Die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die
Dienstleistung verantwortlichen Personen (Projektleitung) ist durch die:
a) Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ gem. Art. 2
und 3 des Bayerischen Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches
Ingenieurgesetz – BayIngG) oder
b) Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender
Ingenieur“ gem. Art. 1 und 2 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische
Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) nachzuweisen.
Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in einer für den
Auftrag einschlägigen technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung gem. Art. 2 und 3 des Bayerischen
Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz –
BayIngG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind/werden auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Mustervertrag
wird seitens der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren allen Bietern auf der Vergabeplattform
bekanntgegeben.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform
eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden
Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine
gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag
nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose
Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Stadt Nürnberg, die nicht oberste Bundesbehörde ist, macht von der Möglichkeit Gebrauch, die
Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, in gegenseitigem
Einvernehmen festzulegen. Dabei wird allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt. Die Bewerber erklären sich durch Abgabe eines Teilnahmeantrages damit einverstanden. Die
Angebotsfrist beträgt mindestens 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur
Angebotsabgabe (§ 17 Abs. 7 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –
VgV)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.nuernberg.de/internet/rechtsamt/vergabemanagement.html