Schulverband Hallertauer Mittelschule der Stadt Mainburg Referenznummer der Bekanntmachung: HLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulverband Hallertauer Mittelschule der Stadt Mainburg
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach § 53 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI, HLS, ALG 1-3+7-8, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Sanierung und Erweiterung der
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Schulverband Hallertauer Mittelschule Mainburg beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Dreifachsporthalle der Hallertauer Mittelschule in Mainburg. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde eine Generalsanierung einem Ersatzneubau gegenübergestellt. Nach Prüfung aller Optionen kommt eine Sanierung durch Entfernen der Sheddächer und Überbauung der Stahlbinder mit einer Brettsperrholzdecke zur Ausführung. Hierfür wird ein Kostenvolumen von rund 12,5 Mio. € erwartet.
Stufenweise Beauftragung
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3-4
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.