Rahmenvereinbarung - Einbauküchen (LHM) Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2023-0094
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Einbauküchen (LHM)
Umfasst das einmalige Aufmaß vor Ort, die Beratung, Planung, Lieferung und Montage von Küchenmöbeln in Verbindung mit Küchengeräten für ca. 120 Küchen im Jahr
München
Deutschland
es wird davon ausgegangen, dass ca. 120 Küchen im Jahr benötigt werden, die sehr individuell je Bedarfsstelle sind
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate / 2 Jahre.
Die endgültigen Vertragszeiten werden mit dem Zuschlag mitgeteilt.
Die Landeshauptstadt München kann den Rahmenvertrag nach Ablauf der
Vertragslaufzeit einmal um zwei Jahre (24 Monate) zu den gleichen Konditionen verlängern. Sofern von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht wird, teilt dies die Auftraggeberin vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mit
Höchstabrufmenge: 180 Küchen pro Jahr
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I 1.2.2.1 Unternehmensdaten
Für die Abfragen bei Wettbewerbsregister bzw. beim Gewerbezentralregister werden Angaben benötigt:
1. das Registergericht mit Sitz,
2. die Registernummer sowie
3. die Umsatzsteuer-ID der bietenden Firma an
(Name und Anschrift werden aus dem Bieterprofil übernommen).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben für Zwecke der Auskunftsanforderung aus dem Wettbewerbsregister bzw. dem Gewerbezentralregister wegen möglicher Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB verwendet werden. Bei Aufträgen ab einem Wert von [Betrag gelöscht] Euro ist die Auskunftsanforderung vor Zuschlagserteilung zwingend vorgeschrieben (§ 6 WRegG, § 21 AEntG, § 19 MiLoG).
I 1.2.2.2 Vertretungsberechtigte Personen
Lag innerhalb der letzten zwei Jahre ein Verstoß gegen Vorschriften vor, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat und
- mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
- einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
- einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
belegt worden ist?
Bitte beachten Sie:
Anzugeben sind Verurteilungen aller gesetzlichen Vertreter*innen (jur. Person) bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter*innen (Personengesellschaft, Einzelunternehmen) innerhalb der letzten zwei Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung.
F 1.2.3.2.1 Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit?
F 1.2.3.2.2 Wie hoch war der Jahresumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Euro?
F 1.2.3.2.3 Wie hoch war der Jahresumsatz des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2019 in Euro?
Auf Grund von Corona werden die Jahre 2020 und 2021 nicht berücksichtigt.
Der Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen.
F 1.2.3.3.1 Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit?
1.2.3.3.2 Referenz 1
F 1.2.3.3.2.1Bitte benennen Sie den Auftraggeber (Endkunde) inklusive Anschrift einer hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung.
Verlgeichbare Leistung ist die Beratung vor Ort und Lieferung von 100 Küchen inkl. Möbel und Geräte in einem Geschäftsjahr.
Bitte beachten Sie:
Gem. § 42 Abs. 1 VgV haben öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien zu überprüfen. Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV können als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters geeignete Referenzen verlangt werden. Die damit einhergehende Datenverarbeitung ist gem. Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe c DSGVO, Art. 4 Absatz 1 BayDSG gestattet.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, laden Sie bitte ein entsprechendes Dokument hoch.
Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte Bestätigung der Referenz vorzulegen.
F 1.2.3.3.2.2 Bitte beschreiben Sie möglichst detailliert den Auftragsgegenstand der Referenz.
F 1.2.3.3.2.3 Bitte geben Sie die Kontaktdaten der Ansprechperson des Referenzauftraggebers (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für die Überprüfung der Referenz an.
F 1.2.3.3.2.4 Bitte geben Sie den Auftragswert (netto) der Referenz in Euro an.
F 1.2.3.3.2.5 Bitte geben Sie den Leistungszeitpunkt bzw. den Leistungszeitraum der Referenz an.
Bitte beachten Sie:
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als sechs Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Um eine schnelle Beratung vor Ort zu gewährleisten, muss der Bieter über eine Niederlassung/einen Außendienstmitarbeiter oder einen Unterauftragnehmer im Großraum München verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).