Einsammeln und Transport von Hausmüll Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bellenberg
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89287
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammeln und Transport von Hausmüll
Einsammeln und Transport von Hausmüll
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abschluss eines Vertrages über das Einsammeln und den Transport von
Hausmüll in der Gemeinde Bellenberg
Die Leistung wird ab dem 01.01.2024 mit einer Mindestvertragslaufzeit von
2 Jahren und drei Monaten (31.03.2026) mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr, vergeben, wenn nicht spätestens bis zum 30.09. jedes Jahr (frühestens zum 30.09.2025) von einem der Vertragsparteien gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
aktueller Handelsregisterauszug / Gleichwertiges je nach Herkunftsland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistung wird ab dem 01.01.2024 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren und drei Monaten (31.03.2026) mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr, vergeben, wenn nicht spätestens bis zum 30.09. jedes Jahr (frühestens zum 30.09.2025) von einem der Vertragsparteien gekündigt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: D-80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.