Stadtweiter RV über Toner der Mark Lexmark für die Landeshauptstadt München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2023-0067
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtweiter RV über Toner der Mark Lexmark für die Landeshauptstadt München
Stadtweiter Rahmenvertrag über Toner der Marke Lexmark für die LHM
München
Deutschland
Stadtweiter Rahmenvertrag über Toner der Marke Lexmark
- Imaging Unit/Fotoleitereinheit für Lexmark MS/MX331/431
- Toner High Yield MS/MX43xBlack
- Imaging Unit/Fotoleitereinheit BK für Lexmark CS/CX73x
- Imaging Unit/Fotoleitereinheit CMYK für Lexmark CS/CX73x
- Toner High Yield CS/X73xBlack
- Toner High Yield CS/X73xCyan
- Toner High Yield CS/X73xMagenta
-Toner High Yield CS/X73x Yellow
- Waste Toner Box/Resttonerbehälter CS/CX73x
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Jeweils Umsatzzahle netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre netto
-Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestumsatz:
Mindestumsatz 520.000 € netto oder 400.000 € netto pro Jahr
Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Benennung eines Auftraggeber hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbarer Leistung.
Die Referenz muss sich jeweils einem Auftragswert: 400.000 € netto pro Jahr belaufen.
Der Zeitraum der Referenz muss sich auf Aufträge ab 01.01.2019 belaufen.
Der Referenzwert für eine Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto jährlich betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Geschätzte Abrufmenge:
Pos. 1 400 Stück Imaging Unit/Fotoleitereinheit für Lexmark MS/MX 331/431
Pos. 2 2.500 Stück Toner High Yield MS/MX43xBlack
Pos. 3 50 Stück Imaging Unit/Fotoleitereinheit BK für Lexmark CS/CX73x
Pos. 4 50 Stück Imaging Unit/Fotoleitereinheit CMYK für Lexmark CS/CX73x
Pos. 5 200 Stück Toner High Yield CS/X73xBlack
Pos. 6 300 Stück Toner High Yield CS/X73xCyan
Pos. 7 300 Stück Toner High Yield CS/X73xMagenta
Pos. 8 300 Stück Toner High Yield CS/X73xYellow
Pos. 9 50 Stück Waste Toner Box/Resttonerbehälter CS/CX73x
Höchstabrufmengen:
Pos. 1 600 Stück Imaging Unit/Fotoleitereinheit für Lexmark MS/MX 331/431
Pos. 2 3.750 Stück Toner High Yield MS/MX43xBlack
Pos. 3 75 Stück Imaging Unit/Fotoleitereinheit BK für Lexmark CS/CX73x
Pos. 4 75 Stück Imaging Unit/Fotoleitereinheit CMYK für Lexmark CS/CX73x
Pos. 5 300 Stück Toner High Yield CS/X73xBlack
Pos. 6 450 Stück Toner High Yield CS/X73xCyan
Pos. 7 450 Stück Toner High Yield CS/X73xMagenta
Pos. 8 450 Stück Toner High Yield CS/X73xYellow
Pos. 9 75 Stück Waste Toner Box/Resttonerbehälter CS/CX73x
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt.v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).