freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/2025 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2025/2026 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV001-62
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/2025 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2025/2026
freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/2025 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2025/2026
Aufteilung in 8 Lose:
Los 1: Fahrten innerhalb Ambergs zur Willmannschule
Los 2: Fahrten innerhalb Ambergs zur Barbaraschule
Los 3: Fahrten innerhalb Ambergs zur Mittelschule Ammersricht
Los 4: Fahrten von den Stadtteilen Luitpoldhöhe und Neubernricht zur Grund- und Mittelschule Ammersricht
Los 5: Fahrten von Amberg zum SFZ Sulzbach-Rosenberg
Los 6: Fahrten von der Max-Josef-Schule in die Stadtteile Fuchsstein, Speckmannshof, Lengenloh
Los 7: Fahrten der Luitpold-Mittelschule von der Außenstelle zum Hauptgebäude
Los 8: Unterrichtsfahrten innerhalb Ambergs
Fahrten zur Willmannschule
Stadtgebiet 92224 Amberg zur Willmannschule, Raiffeisenstraße 2A, 92224 Amberg
freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/2025 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2025/2026
Los 1: Fahrten innerhalb Ambergs zur Willmannschule
Morgens: Beförderung aller berechtigten Schüler*innen
Mittags/Nachmittags: Mehrere Fahrten (teilweise stündlich) nötig, da aufgrund von Ganztag unterschiedliche Schulschlusszeiten bestehen.
Die endgültigen Schüleranzahlen und Schülerdaten der berechtigten Schüler*innen können erst kurz vor Schuljahresbeginn, voraussichtlich Mitte August mitgeteilt werden.
Die Schülerzahlen in den letzten Schuljahren betrugen auf dieser Linie:
Schuljahr 2020/2021: 27 Schüler*innen
Schuljahr 2021/2022: 25 Schüler*innen
Schuljahr 2022/2023: 20 Schüler*innen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 12.09.2023 und endet am 31.07.2025. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2025/2026, bis 31.07.2026, verlängert werden.
Fahrten zur Barbaraschule
Stadtgebiet 92224 Amberg zur Barbaraschule, Raiffeisenstraße 2, 92224 Amberg
freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/2025 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2025/2026
Los 2: Fahrten innerhalb Ambergs zur Barbaraschule
Morgens: Beförderung aller berechtigten Schüler*innen
Mittags/Nachmittags: Mehrere Fahrten (teilweise stündlich) nötig, da aufgrund von Ganztag unterschiedliche Schulschlusszeiten bestehen.
Die endgültigen Schüleranzahlen und Schülerdaten der berechtigten Schüler*innen können erst kurz vor Schuljahresbeginn, voraussichtlich Mitte August mitgeteilt werden.
Die Schülerzahlen in den letzten Schuljahren betrugen auf dieser Linie:
Schuljahr 2020/2021: 4 Schüler*innen
Schuljahr 2021/2022: 2 Schüler*innen
Schuljahr 2022/2023: 4 Schüler*innen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 12.09.2023 und endet am 31.07.2025. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2025/2026, bis 31.07.2026, verlängert werden.
Fahrten zur Mittelschule Ammersricht
Stadtgebiet 92224 Amberg zur Mittelschule Ammersricht, Bruder-Kondrad-Weg 1, 92224 Amberg
freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/2025 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2025/2026
Los 3: Fahrten innerhalb Ambergs zur Mittelschule Ammersricht
Die Beförderung erfolgt nach Stundenplan (voraussichtlich einmal morgen und einmal mittags/nachmittags)
Die endgültigen Schüleranzahlen und Schülerdaten der berechtigten Schüler*innen können erst kurz vor Schuljahresbeginn, voraussichtlich Mitte August mitgeteilt werden.
Die Schülerzahlen in den letzten Schuljahren betrugen auf dieser Linie:
Schuljahr 2020/2021: 3 Schüler*innen
Schuljahr 2021/2022: 3 Schüler*innen
Schuljahr 2022/2023: 1 Schüler*innen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 12.09.2023 und endet am 31.07.2025. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2025/2026, bis 31.07.2026, verlängert werden.
Fahrten von den Stadtteilen Luitpoldhöhe und Neubernricht zur Grund- und Mittelschule Ammersricht
Stadtteile Luitpoldhöhe und Neubernricht in 92224 Amberg zur Grund- und Mittelschule Ammersicht, Bruder-Konrad-Weg 1, 92224 Amberg
freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/2025 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2025/2026
Los 4:
Fahrten von den Stadtteilen Luitpoldhöhe und Neubernricht zur Grund- und Mittelschule Ammersricht
Morgens: Beförderung aller berechtigten Schüler*innen
Mittags/Nachmittags: Mehrere Fahrten (teilweise stündlich) nötig, da verschiedene Stundenpläne in Grund- und Mittelschule + Ganztagsunterricht
Die endgültigen Schüleranzahlen und Schülerdaten der berechtigten Schüler*innen können erst kurz vor Schuljahresbeginn, voraussichtlich Mitte August mitgeteilt werden.
Die Schülerzahlen in den letzten Schuljahren betrugen auf dieser Linie:
Schuljahr 2020/2021: 17 Schüler*innen
Schuljahr 2021/2022: 33 Schüler*innen
Schuljahr 2022/2023: 33 Schüler*innen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 12.09.2023 und endet am 31.07.2025. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2025/2026, bis 31.07.2026, verlängert werden.
Fahrten zum SFZ Sulzbach-Rosenberg
Stadtgebiet 92224 Amberg zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Sulzbach-Rosenberg, Dieselstraße 35, 92237 Sulzbach-Rosenberg
freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/2025 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2025/2026
Los 5: Fahrten von Amberg zum SFZ Sulzbach-Rosenberg
Morgens: Beförderung aller berechtigten Schüler*innen
Mittags/Nachmittags: Mehrere Fahrten (teilweise stündlich) nötig, da aufgrund von Ganztag unterschiedliche Schulschlusszeiten bestehen.
Die endgültigen Schüleranzahlen und Schülerdaten der berechtigten Schüler*innen können erst kurz vor Schuljahresbeginn, voraussichtlich Mitte August mitgeteilt werden.
Die Schülerzahlen in den letzten Schuljahren betrugen auf dieser Linie:
Schuljahr 2020/2021: 7 Schüler*innen
Schuljahr 2021/2022: 5 Schüler*innen
Schuljahr 2022/2023: 5 Schüler*innen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 12.09.2023 und endet am 31.07.2025. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2025/2026, bis 31.07.2026, verlängert werden.
Fahrten von der Max-Josef-Schule in die Stadtteile Fuchsstein, Speckmannshof, Lengenloh
Max-Josef-Schule, Max-Josef-Straße 3, 92224 in die Stadtteile Fuchsstein, Speckmannshof, Lengenloh
freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/2025 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2025/2026
Los 6:
Fahrten von der Max-Josef-Schule in die Stadtteile Fuchsstein, Speckmannshof, Lengenloh
Eine Beförderung ist nur an folgenden Tagen nach Unterrichtsschluss notwendig:
- letzte Schultage vor den Bayerischen Schulferien
- am ersten und am zweiten Schultag nach den Bayerischen Sommerferien
Die endgültigen Schüleranzahlen und Schülerdaten der berechtigten Schüler*innen können erst kurz vor Schuljahresbeginn, voraussichtlich Mitte August mitgeteilt werden.
Die Schülerzahlen in den letzten Schuljahren betrugen auf dieser Linie:
Schuljahr 2020/2021: 10 Schüler*innen
Schuljahr 2021/2022: 14 Schüler*innen
Schuljahr 2022/2023: 22 Schüler*innen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 12.09.2023 und endet am 31.07.2025. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2025/2026, bis 31.07.2026, verlängert werden.
Fahrten von der Luitpold-Mittelschule von der Außenstelle zum Hauptgebäude
Außenstelle Luitpold-Mittelschule, Bürgermeister-Bartelt-Platz 2, 92224 Amberg zum Hauptgebäude, Luitpoldstraße 1, 92224 Amberg
freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/2025 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2025/2026
Los 7: Fahrten der Luitpold-Mittelschule von der Außenstelle zum Hauptgebäude
Die Beförderung ist hauptsächlich mittags notwendig (Mittagsbetreuung, Ganztagsunterricht), die genaue Schülerzahl kann erst nach Beginn des Schuljahres mitgeteilt werden.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 12.09.2023 und endet am 31.07.2025. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2025/2026, bis 31.07.2026, verlängert werden.
Unterrichtsfahrten innerhalb Ambergs
Stadtgebiet 92224 Amberg
freigestellter Schülerverkehr für das Schuljahr 2023/2024 und 2024/2025 mit Verlängerungsoption im Schuljahr 2025/2026
Los 8: Unterrichtsfahrten innerhalb Ambergs
Die Beförderung während der Schulzeit ist abhängig vom Stundenplan, pro Fahrt ca. 1-2 Klassen. Die Fahrten werden durch die Schule direkt angemeldet
Die Vertragslaufzeit beginnt am 12.09.2023 und endet am 31.07.2025. Die Maßnahme kann optional für das Schuljahr 2025/2026, bis 31.07.2026, verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 8:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124
(Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Lose 1 bis 8:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss gegeben sein, § 45 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124
(Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Lose 1 bis 8:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss gegeben sein, § 46 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124
(Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Im speziellen sind hier folgende Nachweise gefordert:
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahres ersichtlich sind.
- Erklärung zu den einzusetzenden Fahrzeugen hinsichtlich verkehrsicherem Zustand, Funktionsfähigkeit der Sicherheitsausstattungen, Alterhöchstgrenze von 15 Jahren etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle, Zimmer 104, Steinhofgasse 4, 92224 Amberg
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]