AWBS - Sanierung Alpspitzwellenbad Edelstahlbecken
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gw-gap.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWBS - Sanierung Alpspitzwellenbad Edelstahlbecken
Das Alpspitz-Wellenbad in Garmisch-Partenkirchen wird generalsaniert. Das Objekt umfasst einen großen Eingangsbereich angrenzend der Umkleidebereich mit Personaltrakt und 2 Duschräume je Geschlecht mit angrenzenden WC-Anlagen. Die Wasserfläche im Hallenbad beträgt ca. 945 m² und im Freibad ca. 1.062 m². Die Gebäudetechnischen Anlagen sind überwiegend im Technikkeller untergebracht, im Obergeschoss mit Zugang von außen wird eine neue Lüftungszentrale errichtet.
Das Gewerk Edelstahlbeckenauskleidung umfasst
- Lehrschwimmbecken (L x B) 16,850 m x 8,900 m = 149,965 m² Wasserfläche x 0,94 m (WT im Mittel) = 140,97 m³ Beckenvolumen.
- Wellenbecken (L x B) 34,970 m x 15,000 m = 524,55 m² Wasserfläche x 1,84 m (WT im Mittel) = 965,17 m³ Beckenvolumen, mit sechs 25 m -Schwimmbahnen und Vorbereitung für den bauseitigen Einbau einer Hubwand.
- Vollflächige Edelstahlauskleidung von 4 Wellenkammern.
- Springerbecken (L x B) 12,500 m x 11,780 m = 147,25 m² Wasserfläche x 3,83 m (WT im Mittel)
- = 563,97 m³ Beckenvolumen.
- Bewegungsbecken (L x B) 10,965 m x 7,965 m = 87,34 m² Wasserfläche x 1,00 m (Höhe).
Klammstr. 47, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Das Alpspitz-Wellenbad in Garmisch-Partenkirchen wird generalsaniert. Das Objekt umfasst einen großen Eingangsbereich angrenzend der Umkleidebereich mit Personaltrakt und 2 Duschräume je Geschlecht mit angrenzenden WC-Anlagen. Die Wasserfläche im Hallenbad beträgt ca. 945 m² und im Freibad ca. 1.062 m². Die Gebäudetechnischen Anlagen sind überwiegend im Technikkeller untergebracht, im Obergeschoss mit Zugang von außen wird eine neue Lüftungszentrale errichtet.
Das Gewerk Edelstahlbeckenauskleidung umfasst
- Lehrschwimmbecken (L x B) 16,850 m x 8,900 m = 149,965 m² Wasserfläche x 0,94 m (WT im Mittel) = 140,97 m³ Beckenvolumen.
- Wellenbecken (L x B) 34,970 m x 15,000 m = 524,55 m² Wasserfläche x 1,84 m (WT im Mittel) = 965,17 m³ Beckenvolumen, mit sechs 25 m -Schwimmbahnen und Vorbereitung für den bauseitigen Einbau einer Hubwand.
- Vollflächige Edelstahlauskleidung von 4 Wellenkammern.
- Springerbecken (L x B) 12,500 m x 11,780 m = 147,25 m² Wasserfläche x 3,83 m (WT im Mittel)
- = 563,97 m³ Beckenvolumen.
- Bewegungsbecken (L x B) 10,965 m x 7,965 m = 87,34 m² Wasserfläche x 1,00 m (Höhe).
Verlängerte Projektzeit, zusätzliche Leistungen
mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen
Nebenangebote: zugelassen
Bieterfragen sind schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die nach dem 22.06.2023 gestellt werden, können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formatanforderung Rechnungsstellung in PDF
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
Verstöße im Sinne § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen
Ort: München
Land: Deutschland