Baumeisterarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau a.d.Isar
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lebenshilfe-dgf-lan.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lebenshilfe-dgf-lan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumeisterarbeiten
Neubau Schul- und SVE-Gebäude der Lebenshilfe mit heilpädagogischer Tagesstätte
Grundstückfläche gesamt : 26.757 m²,
Grundfläche: 4.018 m²
Geschossfläche: 4.812 m²
Bruttorauminhalt: 34.477 m³
Landau a.d.Isar, Härtlstraße
Erdarbeiten Aushub ca. 7.900,00 m³, Betonarbeiten ca. 3.640,00 m³, Schalung ca. 15.200,00 m², Bewehrung Lagermatten: ca.150.000,00 kg + Stabstahl: 199.000,00 kg, Klinker Mauerwerk als Außen- und Innewand ca. 5.300,00 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Von-Streber-Straße 30, 94405 Landau a.d.Isar
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.