Projektleitung Münchenstift Referenznummer der Bekanntmachung: PL_MST_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchenstift.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektleitung Münchenstift
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Projektleitungsleistungen.
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Projektleitungsleistungen.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind in drei Leistungsbereiche aufgeteilt:
- Leistungsbereich 1: Projektleitung für Neubau- und Bauunterhaltsprojekte
- Leistungsbereich 2: Projektleitung im Immobilienmanagement
- Leistungsbereich 3: Projektleitung im Facility Management
Der Vertrag wird für eine Dauer von einem Jahr fest abgeschlossen. Es besteht eine dreimalige Verlängerungsoption durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer von jeweils einem Jahr. Die Verlängerungsoption ist jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben, die spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit zugehen muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
4.) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen
5.) Eigenerklärung Sanktionspaket Russland
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von
1. mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden
2. mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 anpassen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektleitung in den Leistungsbereichen wie in Ziffern 2 bis 4 des Leistungsbilds (Anlage AV_1) beschrieben) des Bewerbers, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektleitung in den Leistungsbereichen wie in Ziffern 2 bis 4 des Leistungsbilds (Anlage AV_1) beschrieben) des Bewerbers, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
s. vorstehend.
Mit dem Angebot ist abzugeben:
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers von 20 jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft je Jahr.
2) Eigenerklärung über die nachfolgende Zahl geeigneter Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Projektleitung für jeden der drei Leistungsbereiche
- Genau zwei Referenzen über die Projektleitung für Neubau- und Bauunterhaltsprojekte entsprechend der Ziffer 2 des Leistungsbilds (Anlage AV_1)
- Mindestens eine, höchstens zwei Referenzen über die Projektleitung im Immobilienmanagement entsprechend der Ziffer 3 des Leistungsbilds (Anlage AV_1)
- Mindestens eine, höchstens zwei Referenzen über die Projektleitung im Facility Management entsprechend der Ziffer 4 des Leistungsbilds (Anlage AV_1)
- Wobei der durchschnittliche Jahresumsatz dieser insgesamt bis zu sechs (6) Referenzen zusammenaddiert insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen muss.
jeweils mit Angabe
- bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt jeweils als geeignet, wenn diese alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Referenzen für den Leistungsbereich Projektleitung für Neubau- und Bauunterhaltsprojekte
aa) In beiden Referenzprojekten war der Bewerber mit der Projektleitung entsprechend § 3 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement", 5. Auflage März 2020, beauftragt und hat diese Leistungen vollständig erbracht. Eines der beiden Referenzprojekte muss die Projektleitung für ein Neubauprojekt und das andere für ein Bauunterhaltsprojekt beinhaltet haben, wobei es sich in beiden Fällen um Objekte, die dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen (Wohngebäude, Bürogebäude, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), handeln muss;
bb) Der Umfang der dem Bewerber beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen der Projektleitung im Hinblick auf diese zwei Referenzprojekte entspricht im Wesentlichen den Leistungsschwerpunkten des Leistungsbereichs Projektleitung für Neubau- und Bauunterhaltsprojekte gemäß der Ziffer 2 des Leistungsbilds (Anlage AV_1);
cc) Beide Referenzprojekte beziehen sich auf die Projektleitung für den Neubau bzw. die Sanierung mit jeweils mindestens 8.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF). Flächen in diesem Sinne sind also nur solche Flächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst waren (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtbaumaßnahme bezog);
dd) Die Gesamtbaukosten des Referenzprojektes (KGR 200-700 nach DIN 276:2018-12, in EUR netto) betrugen mindestens EUR 35.000.000,00 netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst waren (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtbaumaßnahme bezog); und
ee) Die Baufertigstellung der Referenzprojekte (Neubau bzw. Sanierung) ist längstens seit 2020 abgeschlossen.
b) Referenzprojekte für den Leistungsbereich Projektleitung im Immobilienmanagement
aa) In jedem Referenzprojekt war der Bewerber mit der Projektleitung für die Immobilienverwaltung eines Immobilienbestandes des Auftraggebers beauftragt und hat diese Leistungen vollständig erbracht, wobei es sich jeweils um Immobilien, die dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen (Wohngebäude, Bürogebäude, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), handeln muss;
bb) Der Umfang der dem Bewerber beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen der Projektleitung im Hinblick auf das bzw. die Referenzprojekte entspricht im Wesentlichen den Leistungsschwerpunkten des Leistungsbereichs Projektleitung im Immobilienmanagement gemäß der Ziffer 3 des Leistungsbilds (Anlage AV_1);
cc) Jedes Referenzprojekt beinhaltet jeweils die Projektleitung für die Immobilienverwaltung eines Immobilienbestandes des Auftraggebers mit einem Volumen von mindestens 100.000,00 m² BGF;
dd) Vertragsdauer der dem Bewerber beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen jedes Referenzprojekts: mindestens 6 Monate, Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: längstens seit 2020 abgeschlossen oder seit mindestens 6 Monaten laufend.
c) Referenzen für den Leistungsbereich Projektleitung im Facility Management
aa) In jedem Referenzprojekt war der Bewerber mit der Projektleitung für das Facility Management (FM = Technisches Gebäudemanagement und Infrastrukturelles Gebäudemanagement) des Auftraggebers beauftragt und hat diese Leistungen vollständig erbracht, wobei es sich jeweils um Gebäude, die dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen (Wohngebäude, Bürogebäude, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), handeln muss;
bb) Der Umfang der dem Bewerber beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen der Projektleitung im Hinblick auf das bzw. die Referenzprojekte entspricht im Wesentlichen den Leistungsschwerpunkten des Leistungsbereichs Projektleitung im Immobilienmanagement gemäß der Ziffer 4 des Leistungsbilds (Anlage AV_1);
cc) Das oder die Referenzprojekte beziehen sich auf jeweils auf Projektleitung für das Facility Management (FM = Technisches Gebäudemanagement und Infrastrukturelles Gebäudemanagement) für einen Gebäudebestand des Auftraggebers mit einem Volumen von mindestens 100.000,00 m² BGF und mindestens drei (3) unterschiedliche Objekte, wobei der Bewerber im Auftrag jeweils auch die Koordinierung und Steuerung von mindestens 5 FM-Dienstleistern gehabt haben muss;
dd) Vertragsdauer der dem Bewerber beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen jedes Referenzprojekts: mindestens 6 Monate, Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: längstens seit 2020 abgeschlossen oder seit mindestens 6 Monaten laufend.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
s. vorstehend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6JVQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.