bbs - Ausschreibung Reinigungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 230421_FS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbs-nuernberg.de
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
bbs - Ausschreibung Reinigungsleistung
Ausschreibung Reinigungsleistung
Es können Angebote für jedes Los einzeln (Los 1 oder Los 2) oder
Angebote für alle beide Lose (Los 1 und Los 2) gebündelt abgegeben
werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag über alle Lose
an einen Bewerber zu vergeben (sog. Loskombination)
Unterhalts- und Grundreinigung
Die Blindenanstalt Nürnberg e.V. schreibt die Erbringung der Unterhalts- und Grundreinigung sowie die
Glasreinigung in zwei Losen aus.
Glasreinigung
Die Blindenanstalt Nürnberg e.V. schreibt die Erbringung der Unterhalts- und Grundreinigung sowie die
Glasreinigung in zwei Losen aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung über 1.1) den Gesamtumsatz in EUR und 1.2) den Umsatz im Be-
reich der Gebäudereinigungsdienstleistung in EUR, jeweils bezogen auf die letzten
drei Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden
in Höhe von 5.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 5.000.000,- Euro
für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungs-
summe muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichter-
füllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
3) Eigenerklärung zu mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit An-
sprechpartner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe d) re-
ferenzierten Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist, c)
Art der Leistungen, und e) Leistungserbringer der nach Buchstabe d) referenzierten
Leistungen.
Die Mindestreferenzen 1, 2 und 3 sind erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindest-
anforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestrefe-
renzen 1, 2 und 3 müssen jeweils a) mindestens den Namen des Auftraggebers nach-
weisen, b) mindestens auf einen der Erbringungszeiträume innerhalb der letzten 5
Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bezogen sein, c) mindestens eine der nachfolgen-
den Leistungen nachweisen: Unterhaltsreinigung von mehreren Kindergärten bzw.
Schulgebäuden, Unterhaltsreinigung von mehreren anderen Liegenschaften und e)
mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer,
z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars
"Eignungskriterien und Ausschlussgründe"(kurz: Formular) elektronisch in Textform
nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des
Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des
Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars
geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der
Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber
zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern,
sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen
beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich
ist.
3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur
Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den
Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular
insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist
jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu ver-
merken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 9 des vervielfältigten
Formulars zu vermerken.
4. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer,
rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er/sie die Teile des Auftrags,
die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars auf
Verlangen bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen
diese Unternehmen zu benennen und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen
dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen
nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen
Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorhergesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu
vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils
auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den
Unterauftragnehmer ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des
Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber
verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter/der
Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
5. vgl. Eignungsleihe
6. vgl. Selbstreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung
mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.