Natursteinarbeiten Fassade BA 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 23 E 0023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Natursteinarbeiten Fassade BA 4
Natursteinarbeiten_Fassade:
600 m2 Schutzmaßnahmen
500 m2 Untergrundvorbereitung reinigen
200 m2 Untergrundvorbereitung Eisstrahlen 400 m Risse Reparatur
83 m3 Naturstein Restaurierung
460 St Fehlstellen Steinersatz
250 St Vierungen
1600 m Fugen sanieren
91522 Ansbach
Natursteinarbeiten_Fassade:
600 m2 Schutzmaßnahmen
500 m2 Untergrundvorbereitung reinigen
200 m2 Untergrundvorbereitung Eisstrahlen 400 m Risse Reparatur
83 m3 Naturstein Restaurierung
460 St Fehlstellen Steinersatz
250 St Vierungen
1600 m Fugen sanieren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Natursteinarbeiten Fassade BA4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döbeln
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04720
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4