A9 EA1 Bauoberleitung und Bauüberwachung Streckenbau Referenznummer der Bekanntmachung: A 0108600021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A9 EA1 Bauoberleitung und Bauüberwachung Streckenbau
A9 EA1 Bauoberleitung und Bauüberwachung Streckenbau
A 9 Nürnberg - München, Erhaltungsabschnitt (EA) 1 Stammham - Ingolstadt Nord
- Lph. 8 Bauoberleitung Streckenbau und Besondere Leistungen, insbesondere örtliche Bauüberwachung für die grundhafte Sanierung der Fahrbahn auf einer Strecke von rund 9 km
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern
Seidlstraße 7-11
80335 München
Deutschland
Die 6-streifige Bundesautobahn A 9 Nürnberg - München stellt sowohl für den überregionalen als auch den regionalen Straßenverkehr die wichtigste Nord-Süd-Achse in Bayern dar. Die Autobahn GmbH des Bundes,
Niederlassung Südbayern, Außenstelle München - Maisach führt derzeit auf der A 9 Nürnberg - München zwischen Stammham (nördlich T+R Köschinger Forst) und dem AD Holledau aufgrund des Erhaltungszustandes im Rahmen
mehrerer Erhaltungsabschnitte eine grundhafte Sanierung der Fahrbahnen mit Erneuerung sämtlicher Unterführungsbauwerke durch. Der letzte Erhaltungsabschnitt 5 (EA 5) zwischen der Anschlussstelle (AS) Langenbruck und dem Autobahndreieck (AD) Holledau wurde inzwischen fertiggestellt. Die Autobahn GmbH beabsichtigt, als Nächstes den Erhaltungsabschnitt 1 (EA 1) zwischen der Betriebsausfahrt
Stammham (Niederlassungsgrenze) und der AS Ingolstadt Nord mit einer Länge von rund 9 km umzusetzen. Zu diesem Zweck sind freiberufliche Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat hierfür Teile der Bauoberleitung nach § 47 HOAI zu übernehmen. Zusätzlich sind neben den Grundleistungen der Bauoberleitung Besondere Leistungen gemäß Anlage 13 zu § 47 HOAI, insbesondere die örtliche Bauüberwachung, zu erbringen.
Die A 9 wurde Mitte der 30er Jahre zweibahnig 4-streifig gebaut und Mitte der 70er Jahre auf sechs Fahrstreifen verbreitert. Im Rahmen der Erneuerung wird der Asphalt abgefräst. Der Neubau der Asphaltdecke erfolgt im Hocheinbau. Abweichungen in der Höhe ergeben sich aus dem Hocheinbau (+8 cm) gegenüber dem Bestand. Am Bauanfang und am Bauende wird an den Bestand angeschlossen. Unter dem rechten Fahrstreifen und dem Seitenstreifen wird eine neue HGT- bzw. Asphalttragschicht eingebaut. Beide Fahrbahnen werden nach innen um 0,50 m verbreitert. Im
Bereich des mittleren und linken Fahrstreifens befindet sich eine Betonfahrbahn aus dem Jahr 1940. Die Betonfahrbahn wird nicht rückgebaut.
Des Weiteren gehört die Anpassung der Rampen der T+R Anlage Köschinger Forst, der AS Lenting sowie der Betriebsausfahrt Stammham an den neuen Oberbau zum Umfang der Maßnahme. Im Mittelstreifen findet ein Wechsel der passiven Schutzeinrichtung von Stahlschutzplanke auf Betonschutzwand statt.
Die Entwässerung wird, wo dies erforderlich ist, saniert oder erneuert. Die Entwässerungsleitungen im Mittelstreifen werden komplett erneuert. Im Sägezahnprofil wird im Mittelstreifen eine Entwässerungsrinne angebaut und neue
Einläufe gesetzt. Am äußeren Fahrbahnrand erfolgt bei Dammböschungen die zukünftige Entwässerung über Schlitzrinnen mit Bord (Aufkantung), die Längsentwässerungsleitungen bleiben zum größten Teil erhalten und
werden gegebenenfalls saniert. Die äußere Entwässerungsleitung wird abgebrochen und neu erstellt. Bei Einschnitten bzw. in der Ebene erfolgt die Entwässerung wie bisher über Mulden. Auf der Strecke des EA 1 befinden sich insgesamt 11 Unterführungsbauwerke sowie bestehende Lärmschutzwände,
die abzubrechen und zu erneuern sind. Diese (Bauwerke und Lärmschutzwände) sind allerdings nicht Teil des Leistungsumfangs und werden separat vergeben. Hier bedarf es eines hohen Abstimmungsbedarfs mit den weiteren Beteiligten. Die Herstellung der unter den Bauwerken hindurchführenden Gemeindeverbindungsstraßen
(unterführten Straßen) ist vom AN zu überwachen, dokumentieren und abzurechnen.
In einer Vorabmaßnahme müssen zahlreiche provisorische Haltebuchten, Baustraßen, Mittelstreifenüberfahrten und Rettungswege gebaut werden. Bei einigen Brücken ist vorab die Entwässerung anzupassen. Die Straßenabläufe der Autobahnentwässerung sind zu verschließen. Die Verkehrsführung erfolgt während der Vorabmaßnahme in einer 3+3 Verkehrsführung, in den Hauptbauphasen in einer 5+0 Verkehrsführung und in der Nachlaufphase in einer 3+3 Verkehrsführung bzw. 4+0 Verkehrsführung.
Die Gesamtbaukosten für den Streckenbau (75 Mio. €), die Verkehrssicherung (7 Mio. €) und Vorabmaßnahme (6 Mio. €) belaufen sich auf rund brutto 88 Mio. €.
Die Leistungsbeschreibung ist unter der unter I.3) Kommunikation genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Kriterien, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Der durchschnittliche ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 8 gem. § 47 HOAI - Bauoberleitung mit Besonderen Leistungen) in den
letzten drei Geschäftsjahren (Wichtung: 5 %)
- Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR)
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Wichtung: 95 %)
- 2 Referenzen des Unternehmens im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 8 gem. § 47 HOAI - Bauoberleitung mit Besonderen Leistungen (Wichtung jew.: 47,5%)
Die Kriterien einschließlich der Unterkriterien können der "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung)" sowie der "Anlage Aufforderung Teilnahmewettbewerb zu 7. Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen" entnommen werden. Die genannten Unterlagen sind zusammen mit
den Formblättern unter der unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Erfüllen mehr Bewerber als die oben genannte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Vergabenummer des öffentlichen Auftraggebers A 0108600021; Der Vertrag wird von: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, Seidlstr. 7-11, 80335 München vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige, die an die natürliche Person
gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
− Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Ingenieur, Stadtplaner) durch eine abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (oder gleichwertig)
− angemessenen Baustellenpraxis von mindestens 3 Jahren.
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach: A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. 2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB], Bei Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (HVA F-StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe).
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 750 T EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 750 T EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die detaillierte Punktvergabe auf die Unterkriterien kann der "Anlage zu 7.1 und 7.2 Die Autobahn HVA F-StB Aufforderung Teilnahmewettbewerb - Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der
Teilnahmeanträge" entnommen werden.
Ergänzend zu 3.2 und 4.3 des Bewerberbogens: Nachfolgender Mindeststandard muss durch den Bewerber erfüllt werden. Ist dieser nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Vergabeverfahren.
Nachweis mind. eines Referenzprojektes, welches die Leistung Bauoberleitung (vergleichbar mit Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 8 gem. § 47 HOAI) und örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung gem. Anlage 13 zu §
47 HOAI) für die grundhafte Erneuerung, die Erweiterung oder den Umbau einer 2-bahnig, min. 6-streifigen Bestandsstrecke gem. RAA bzw. RAL oder gleichwertig zum Gegenstand hat/hatte.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens: Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist (2018 bis 2023) erbrachte Dienstleistungen aufzulisten.
Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre erhöht.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die
geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Herstellkosten für die Baustellenverkehrsführung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Über die Angaben im Bewerberbogen (Nr. 4.3.1.1 und 4.3.1.2) hinaus sind pro Referenzprojekt max. 3 DINA-4 Seiten (z. B. mit Referenzbescheinigungen, Erläuterungen/Zeichnungen) zu den Referenzen zulässig u. werden in
der Wertung berücksichtigt.
Anzugeben sind zwei Referenzen des Unternehmens aus dem Bereich Bauoberleitung (Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 8 gem. § 47 HOAI) mit der Besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung.
Eine Referenz kann aus max. 2 Referenzprojekten (4.3.1.1.1 u. 4.3.1.1.2 bzw. 4.3.1.2.1 u. 4.3.1.2.2 des Bewerberbogens) bestehen. Werden pro Referenz des Unternehmens mehr als 2 Referenzprojekte aufgelistet, dann werden nur die ersten 2 berücksichtigt.
Bei der Aufteilung der jeweiligen Referenz auf mehrere Referenzprojekte werden die Punkte für die Bewertungskriterien vergeben, wenn für jeweils mind. eines der Referenzprojekte die geforderten Leistungsinhalte nachgewiesen werden können und das Referenzprojekt die jew. geforderten Mindeststandards erfüllt.
Alle angegebenen Referenzprojekte müssen folgende 3 Mindeststandards erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung berücksichtigt zu werden:
1. Angabe des Empfängers der Leistung sowie der Kontaktdaten des Ansprechpartners
2. Abschluss der Leistungserbringung der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung in den letzten 5 Jahren (2018 bis 2023) vor Ablauf der Teilnahmefrist.
3. Selbst erbrachte Leistung Bauoberleitung (vergleichbar mit Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 8 gem. § 47 HOAI) und örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung gem. Anlage 13 zu § 47 HOAI) für die grundhafte Erneuerung, die Erweiterung oder den Umbau einer 2-bahnig, min. 6-streifigen Bestandsstrecke gem. RAA bzw. RAL.
Die Bewertung/Bepunktung erfolgt nach folgenden Bewertungskriterien:
- Selbst erbrachte Leistung im Rahmen eines Referenzprojekts, das eine Baustellenverkehrsführung nach RSA, Teil D zum Gegenstand hat/hatte. (1,00 Pkt.)
- Herstellkosten für die Baustellenverkehrsführung nach RSA, Teil D ≥ 4 Mio. EUR netto (1,00 Pkt.)
- Gesamtbausumme Streckenbau ≥ 40 Mio. € brutto (2,00 Pkt.)
-Selbst erbrachte Leistung im Rahmen eines Referenzprojekts, das Maßnahmen an einer Bestandsstrecke mit einer Länge von mind. 7 km zum Gegenstand hat/hatte. (1,00 Pkt.)
Ergänzend zu 3.2 und 4.3 des Bewerberbogens: Nachfolgender Mindeststandard muss durch den Bewerber erfüllt werden. Ist dieser nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Vergabeverfahren.
Nachweis mind. eines Referenzprojektes, welches die Leistung Bauoberleitung (vergleichbar mit Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 8 gem. § 47 HOAI) und örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung gem. Anlage 13 zu §
47 HOAI) für die grundhafte Erneuerung, die Erweiterung oder den Umbau einer 2-bahnig, min. 6-streifigen Bestandsstrecke gem. RAA bzw. RAL oder gleichwertig zum Gegenstand hat/hatte.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Alle angegebenen Referenzprojekte müssen folgende 3 Mindeststandards erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung berücksichtigt zu werden:
1. Angabe des Empfängers der Leistung sowie der Kontaktdaten des Ansprechpartners
2. Abschluss der Leistungserbringung der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung in den letzten 5 Jahren (2018 bis 2023) vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte können berücksichtigt werden, wenn bereits der wesentliche Teil der Leistungen (mind. 80 Prozent) erbracht worden ist. In diesem Fall ist aufzulisten, welche Leistungen bereits zu welchem Grad (Leistungsstand) erbracht wurden und welche noch zu erbringen sind.
3. Selbst erbrachte Leistung Bauoberleitung (vergleichbar mit Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 8 gem. § 47 HOAI) und örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung gem. Anlage 13 zu § 47 HOAI) für die grundhafte Erneuerung, die Erweiterung oder den Umbau einer 2-bahnig, min. 6-streifigen Bestandsstrecke gem. RAA bzw. RAL.
Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV.
BauKaG, siehe III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung.
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formular Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung), Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de) siehe auch zusätzliche allgemeine Hinweise im Formblatt "Hinweise auf eine neue Plattform".
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 10 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de