6180_6190_23_IGM_Pariser Höfe in Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 6180_6190_23_IGM_01_Facility Services
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.versorgungskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
6180_6190_23_IGM_Pariser Höfe in Stuttgart
Facility Services im Objekt Pariser Höfe in 70173 Stuttgart
Pariser Höfe Athener Str. 9+11, Osloer Str. 15+17, Pariser Platz 5 70173 Stuttgart
Die ausgeschriebene Dienstleistung umfasst:
Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen mit Hausmeisterleistungen allgemein und Bedienen technischer Anlagen, technisches Gebäudemanagement zur Erhaltung der Funktions- und Betriebsfähigkeit sowie Sicherheit des Objektes einschließlich Betriebsführung, Gewährleistungs- und Mängelverfolgung, Reinigungsleistungen für Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Fassadenreinigung, Reinigung der Sonnenschutzanlage (nur Gewerbe), Reinigung von Außenanlagen, Grün- und Vegetationspflege, Winterdienste (Verkehrssicherungspflicht), Dokumentation, Berichtswesen und laufendes Controlling für den Auftraggeber
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Die "Pariser Höfe" befinden sich in 70173 Stuttgart und werden 2012 auf ehemaligem Bahngelände
(Stuttgart 21) errichtet. Sie befinden sich auf einem Areal zwischen Athener Straße, Osloer
Straße, Lissaboner Straße und Kopenhagener Straße. Die Lage ist zentral in der Stuttgarter Innenstadt,
in fußläufiger Entfernung vom Hauptbahnhof sowie diversen U-Bahnstationen.
Das 2012 errichtete Objekt Pariser Höfe in Stuttgart weist derzeit eine Gesamtnutzfläche von ca. 40.800 m² NGF auf. Der Realteil Büro weist ca. 8.900 m² Gesamtfläche (NGF, inkl. Lager- und Technikflächen etc.), der Realteil Wohnen ca. 32.000 m² (NGF) auf. Die Wohnbebauung enthält 243 Einheiten. In der gemeinschaftlichen Tiefgarage befinden sich insgesamt 304 Stellplätze, welche ebenfalls real geteilt ist. Auf den Wohnbereich fallen 247 Stellplätze und auf den Büroteil 57 Stellplätze.
Das Wohnobjekt besteht aus 12 mehrgeschossigen Gebäudeteilen (1.-4.UG, EG 1.-6.OG) in
Massivbauweise. Alle Wohngebäude sind mit jeweils einem Personenaufzug ausgestattet. Die
Wohnbebauung enthält 242 Wohnungen und 1 Gewerbefläche auf ca. 32.000m² (NGF) mit Wohnungsgrößen zwischen 45 - 154m² für 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen. Die Wohnungen sind größtenteils mit Terrassen / Loggien ausgestattet. In den vier Untergeschossen befinden sich die Kellerabteile der Mieter, die Tiefgarage sowie Müll-, Abstell- und Trockenräume, Lagerflächen, Technikräume.
Im Erdgeschoss des Wohnriegels, an der Nordwestecke des Grundstücks befindet sich eine Mietfläche für einen Bar-/ Cafébetrieb (ca. 180m²), aktueller Mieter ist "Hans im Glück".
Der 7-geschossige Büroriegel (1.-2.UG, EG, 1.-6.OG) hat insgesamt eine Fläche von ca.
8.900m² (NGF) und hat eine Traufhöhe von ca. 22 m. Die kleineren und mittleren Büroeinheiten
werden insgesamt auf ca. 380 Mitarbeiter ausgelegt. Allgemeinflächen in den Obergeschossen
des Büroriegels reduzieren sich auf Eingangshallen, zwei Treppenhauskerne und vier Aufzüge.
Im 1. Untergeschoss befinden sich zentrale betriebstechnische Räume, wie Elektro- und Hausanschlussräume, für Raumlufttechnik, für die Trafostation sowie weitere Lager.
Im 2. Untergeschoss befinden sich die Kältezentrale und ein ELT-Raum sowie weitere Lagerflächen.
Der Realteil "Büro" erhält einen elektrischen außenliegenden Sonnenschutz sowie eine Lüftung
mit integrierter Kühlung.
Die Außenanlagen bestehen zum größten Teil aus zwei Innenhöfen, dem "Wohnhof" (Realteil
"Wohnen") und einem weiteren Innenhof, der sich zwischen Wohn- und Bürobebauung in "Grünen Hof" (Realteil "Wohnen") und "Bürohof" (Realteil "Büro") aufteilt. Die Innenhöfe sind ausschließlich
den Wohnungsmietern vorbehalten und enthalten Sandspielplätze und Kinderspielgeräte.
Wohn- und Innenhof sind jeweils mit zwei Wasserspielbecken unterschiedlicher Form und
Größe ausgestattet.
Die Höfe enthalten Rasenflächen mit Bäumen, Sträuchern, Hecken und zumeist bodendeckenden
Pflanzbeeten. Befestigten Flächen und Gehwege sind v.a. in Naturstein ausgeführt.
Jeweils um ein Jahr.
Vertragsverlängerung jeweils um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärungen des Bieters durch die Einholung entsprechender Bescheinigungen nach § 48 Abs. 4 und 5 VgV zu überprüfen.
Der Auftraggeber schließt Bieter bzw. Bietergemeinschaften vom Vergabeverfahren aus, wenn Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine erfolgreiche Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen werden kann.
Der Auftraggeber fordert für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, auf dessen/ deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister an.
Geforderte Erklärungen und Nachweise zum Nachweis der Eignung:
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zur Eintragung im Handels-/ Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis, wenn keine Verpflichtung zum Eintrag in das Berufs-/Handelsregister besteht. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, zur Bestätigung der Erklärung entsprechende Nachweise vorzulegen.
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes vorzulegen.
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Unabhängig von Erklärungen zu § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung vorzulegen, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nicht in Liquidation befindet.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters während der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie des Umsatzes für, mit der ausgeschriebenen Leistung, vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum.
Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird.
Zum Nachweis ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, aus der hervorgeht, dass eine Haftpflichtversicherung mit den entsprechenden Haftpflichtdeckungssummen besteht oder dass der Versicherer dazu bereit ist, die Haftpflichtdeckungssummen im Auftragsfall entsprechend anzupassen.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftraggeber fordert eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall):
Personenschäden- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000
Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000
Bearbeitungsschäden in Höhe von mindestens EUR 1.000.000
Umweltschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000
Schlüsselverlustschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
Benennung von Referenzprojekten, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als Mindestanforderung sind mindestens 3 vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Die Referenzen beinhalten die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw.
Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.
Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren
Erklärung zu technischen Fachkräften, die im Auftragsfall eingesetzt werden sollen sowie Benennung deren Qualifikation
Erklärung zum verwendeten und im Auftragsfall eingesetzten Qualitätsmanagementsystems
Erklärung zum geplanten Umfang und zur Art der Unterauftragsvergabe im Auftragsfall
Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt, die Nachforderung entsprechender Nachweise vor.
Objektleiter: Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung und dem Betrieb gebäudetechnischer Anlagen, mindestens 1 Jahr Betriebszugehörigkeit im Unternehmen des Bieters, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der vorgesehenen Position im Technischen Gebäudemanagement in vergleichbaren Objekten
Haustechniker, Wartungspersonal: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position, mindestens 1 Jahr Betriebszugehörigkeit im Unternehmen des Bieters
Einsatzleiter Gebäude-/ Werkschutz: Mindestens IHK-Fachwirt mit langjähriger Berufserfahrung und ermittlungsdienstlicher Ausbildung.
Pfortentätigkeit: Mindestens eine Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34aGewO
Revier-/Streifendienst: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, EDV-Grundkenntnisse, ein Führerschein der Klasse B, eine Ersthelferausbildung und Brandschutzschulung
Empfangsdienst: Abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Hotelfachkraft) oder mehrjährige Erfahrung in vergleichbarer Tätigkeit, EDV-Grundkenntnisse und eine Ersthelferausbildung
Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Einkaufsunterlagen
es sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4K636F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.versorgungskammer.de