Tischlerarbeiten Fenster BA 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 23 E 0024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten Fenster BA 4
Holzfenster in Eiche mit minimierten Profilen im Denkmalschutz
16 St Kreuzstockfenster mit Segmentbogen ca. 142 x 281 cm
16 St Kreuzstockfenster ca. 170 x 365 cm
16 St Kreuzstockfenster ca. 170 x 214 cm
42 Fensterbänke
48 St Demontage Fenster
91522 Ansbach
Holzfenster in Eiche mit minimierten Profilen im Denkmalschutz
16 St Kreuzstockfenster mit Segmentbogen ca. 142 x 281 cm
16 St Kreuzstockfenster ca. 170 x 365 cm
16 St Kreuzstockfenster ca. 170 x 214 cm
42 Fensterbänke
48 St Demontage Fenster
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tischlerarbeiten Fenster BA 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolframs-Eschenbach
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91639
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4