Nichtoffener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb "Entwicklung Weihersberg", Stadt Stein
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stein
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgsm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb "Entwicklung Weihersberg", Stadt Stein
Die Stadt Stein beabsichtigt am südwestlichen Stadtrand das neue Stadtquartier „Am Weihersberg“ zu entwickeln. Auf einer Fläche von ca. 19 ha sollen neben einem hohen Wohnanteil und standortgerechtem Gewerbe auch eine Quartiersmitte, ein Hotel, eine Veranstaltungshalle, ein Mobilitätshub und Parkhäuser sowie Grün- und Freiflächen entwickelt werden. Neben dem vielfältigen Planungsprogramm stellt die Wettbewerbsaufgabe eine Reihe von weiteren Herausforderungen. Hier seien vor allem genannt:
- städtebauliche Antwort auf sehr unterschiedliche Nachbarschaften
- Klimaschutz und -anpassung im Quartier
- Zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept
- Schutz der Wohnbebauung vor Verkehrs-, Anlagen- und Freizeitlärm
- Abschnittsweise Entwicklung
Die Einbindung des neuen Quartiers in den Stadt- und Landschaftsraum soll unter Einbeziehung benachbarter Bereiche im Umfang von weiteren 10 ha aufgezeigt werden. Um ein qualitätvolles Konzept für die Entwicklung sicherzustellen, wird ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme am Wettbewerb werden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus den Fachrichtungen Stadtplanung und/oder Architektur gemeinsam mit Landschaftsarchitektur ausgewählt, die die über Erfahrung in der Bearbeitung von Aufgabenstellungen vergleichbarer Komplexität verfügen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist nicht notwendig, wenn ein*e Bewerber*in die geforderten Fachrichtungen auf sich vereint. Die beratende Hinzuziehung von Fachleuten für Verkehrsplanung wird empfohlen.
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Auswahlkriterien im Sinne von Mindestvoraussetzungen:
1. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden: Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein eigener Teilnahmeantrag auszufüllen;
2. Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und zu fakultativen Ausschlussgründen gem. §124 GWB (siehe Vordruck Teilnahmeantrag Anlage B)
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §4(2) RPW (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
5. Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Vordruck Teilnahmeantrag)
6. Nachweis eines Referenzprojekts mit folgenden Eigenschaften:
- städtebaulicher Entwurf, Masterplan bzw. Wettbewerbsbeitrag in einem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb
- Das Planungs- bzw. Wettbewerbsgebiet umfasst mind. 7 ha Fläche sowie Wohn- und Gewerbenutzung
- Der Abschluss der Planung bzw. des Wettbewerbs liegt nicht mehr als 10 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung;
Die Referenz ist in einem pdf-Dokument darzustellen (DIN A 3 Querformat) und muss folgende Angaben enthalten: Projektname, Projektort, Größe des Planungsgebiets und der Baugebietsflächen (Angaben in ha), Planungszeitraum (Monat und Jahr), Auftraggeber*in, Plandarstellung, Erläuterungen zum Planungskonzept (Lageplan, Abbildungen, Text). Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Referenz von einem ihrer Mitglieder stammt.
Ist die Anzahl der Bewerber*innen, die die Auswahlkriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird eine Auswahl durch Losentscheid getroffen. Ebenso wird eine angemessene Anzahl von Nachrückenden durch Losentscheid ermittelt.
Architekt*in; Landschaftsarchitekt*in; Stadtplaner*in - Text weiter bei den beiliegenden "Ergänzenden Unterlagen".
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Beurteilungskriterien im Wettbewerb vorgesehen:
- Städtebauliche Struktur, Raumqualität und Gestalt
- Qualität und Funktionalität der Grün- und Freiraumplanung
- Umsetzbarkeit und Schlüssigkeit der Konzepte Klimaschutz und -anpassung
- Wohn- und Aufenthaltsqualität
- Erschließungs- und Mobilitätskonzept
- Lärmschutz
- Wirtschaftlichkeit, Flächeneffizienz, Realisierbarkeit
Die Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt voraussichtlich 170.000 €. Die Aufwandsentschädigung beträgt dabei voraussichtlich 7.000 € je Teilnehmerteam.
Die Umsatzsteuer wird zusätzlich vergütet. Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen. Der Betrag der ausgelobten Summen für Bearbeitungshonorare und Preise kommt in jedem Fall zur Verteilung.
Ein Teil der Wettbewerbssumme wird voraussichtlich als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Angaben zum Bewerbungsverfahren
Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich elektronisch unter folgender Adresse eingereicht wer-den: https://plattform.aumass.de:(Projekt)
Die Bewerber*innen sind selbst für die Vollständigkeit der Bewerbung verantwortlich. Unvollstän-dige Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Unterschriebene Bewer-bungsunterlagen sind einzuscannen.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller davon betroffenen Bewerbungen. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelperso-nen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Die aus den Bewerbungen ausgewählten Teilnehmenden dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen als Mitverfasser am Wettbewerb beteiligen.
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerberge-meinschaft zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. In diesem Fall werden Nachrückende zur Teilnahme zuge-lassen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren können über das Vergabeportal „aumass“ unter dem Link https://plattform.aumass.de:(Projekt) an die Verfahrensbetreuung ge-richtet werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls über das Vergabeportal. Es werden Fragen beantwortet, die mindestens sieben Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Weitere Informationen zum Nachweis der Eignung und den voraussichtlichen Terminen des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
Weitere Informationen zur Teilnahmeberechtigung, zum Nachweis der Eignung, zum Datenschutz und zu den voraussichtlichen Terminen des Verfahrens können den mit der Bekanntma-chung zur Verfügung gestellten „ergänzenden Teilnahmeunterlagen“ entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).