Weßling, Gartenstr. 3 + 5 - Baumeisterarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: WE 159 BA 3020
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weßling, Gartenstr. 3 + 5 - Baumeisterarbeiten
Errichtung eines Mehrparteienhauses mit 21 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 21 Stellplätzen, zentralem Treppenaus und Aufzugsanlage
UG (TG/KG), EG – 2.OG.
BGF gesamt 3290 qm. Davon: TG. 620 qm, Keller 480 qm
Keller, tragende Wände und Geschossdecken in Stb.
Stb Streifenfundamente, teilweise in WU Konstruktion/ Qualität
Außenwände als Wärmedämmziegel unverfüllt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erdarbeiten für Fundamente etc. ca. 1.000 m³
Betonarbeiten: tragende Wände Keller/TG ca. 1.100 qm, tragende Innenwände ca. 500 qm,
4 StB- FertigteiltreppenläufeStb.-Fertigteile für Laubengänge mit Stützen
Stb.-Fertigteile für Lichtschächte
Mauerarbeiten: Innenwände ca. 400 m², Außenwände 36,5 cm, ca. 1.300 m²,
Wärmedämmarbeiten im erdberührten Bereich
Einbau von Kellerfenstern
Abdichtungsabreiten auf der TG-D
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.