B23 Trennvorhang Halle, DLG, Konviktstr.11a, Neub. 3-Fach-Turnh. m.Mensa+Schulräumen St. Bonaventura Referenznummer der Bekanntmachung: B23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
B23 Trennvorhang Halle, DLG, Konviktstr.11a, Neub. 3-Fach-Turnh. m.Mensa+Schulräumen St. Bonaventura
B23 Trennvorhang Halle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Kurz-Beschreibung:
Zwei Trennvorhang-Anlagen für die Unterteilung der Dreifach-Sporthalle in die
3 Teilfelder. Lichte Maße – Breite ca. 28,30m; Höhe ca. 7,60m, Fläche
Behang je Anlage ca. 215 m²
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Turnhalle und Schulerweiterung:
CPV-Codes:
45262800-9- Ausbauarbeiten
44115800-7 Vorhangschienen und Vorhänge
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.