Rahmenvereinbarung Qualifizierte Spielplatzprüfungen Referenznummer der Bekanntmachung: 272/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Qualifizierte Spielplatzprüfungen
Operative Spielplatzkontrolle und Hauptinspektion der Spielplätze im GEWOFAG Konzern.
Operative Spielplatzkontrolle und Hauptinspektion der Spieiplätze im GEWOFAG Konzern.
Der Vertrag wird zunächst bis für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre.
Vergleiche Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen der GEWOFAG Holding GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen (BVB) für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Erklärung zur Eintragung im Handelsregister
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer, Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz
- Erklärung zu eingesetzten Arbeitskräften
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz inkl. Anlage
- Erklärung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Mindestanforderung zur Vergleichbarkeit:
- mindesten eine Referenz in Bezug auf die Ausführung von Spielplatzkontrollen mit min. einer Hauptinspektion
- mindestens eine weitere Referenz in Bezug auf Erfahrung mit der Ausführung von operativen Spielplatzkontrollen und Hauptinspektionen mit einem Bestand von min. 100 Spielplätzen.
Das Nichterfüllen der jeweiligen Mindestvoraussetzungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer,Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zu vergleichbaren Referenzen
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur technischen Leistungsfähigkeit (IT-Anforderung)
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Angaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
- Zertifizierungen und sonstige Nachweise
Zu Spezifische Erklärungen zu Mindestanforderungen: Zertifizierungen und sonstige Nachweise
Zum Nachweis der Eignung werden folgende Zertifizierungen gefordert:
- Nachweis Zertifizierung nach der DIN 79161 der Kontrolleure zur Hauptinspektion
- Nachweis Qualifikation der Spielplatzkontrolleure zur operativen lnspektion
- Nachweis einer gültigen Software, die mit dem Riwa Systern kompatibel ist
Für die Erbringung der Leistung Hauptinspektion/Erstabnahme sind mindestens zwei nach DIN 79161 ausgebildete Spielplatzkontrolleure zur Verfügung zu stellen. Für die Erbringung der Leistung operative Inspektion sind mindestens zwei ausgebildete Spielplatzkontrolleur zur Verfügung zu stellen.
Zur Erklärung zur technischen Leistungsfähigkeit (IT-Anforderung):
Der Abruf der Leistungen erfolgt über eine Software der Firma Riwa. Hier werden die Prüfungen angelegt und die Ergebnisse der Prüfungen hinterlegt.
Um mit diesem System arbeiten zu können sind Systemvoraussetzungen nach Angabe der Firma Riwa notwendig. Diese sind selbständig abzufragen.
Benennung der zum Einsatz vorgesehenen Software die mit Riwa kompatibel ist.
Das Nichterfüllen der jeweiligen Mindestvoraussetzungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Erklärungen und gegebenenfalls Nachweise zur Leistungserbringung sind vom Bieter den Angebotsunterlagen beizufügen.
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6X5X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).