Weßling, Gartenstr. 3 + 5 - Erd- und Verbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: WE159 BA3010
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weßling, Gartenstr. 3 + 5 - Erd- und Verbauarbeiten
Errichtung eines Mehrparteienhauses mit 21 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 21 Stellplätzen, zentralem Treppenaus und Aufzugsanlage
UG (TG/KG), EG – 2.OG.
BGF gesamt 3290 qm. Davon: TG. 620 qm, Keller 480 qm
Keller, tragende Wände und Geschossdecken in Stb.
Stb Streifenfundamente, teilweise in WU Konstruktion/ Qualität
Außenwände als Wärmedämmziegel unverfüllt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Herstellen einer Baugrube mit Verbau (incl. Planung/Statik)
Versetzen eines Schachtes
Aushub ca. 6.200 m³
Bohrpfahlwand ca. 110 m²
Bohlträgerverbau ca. 370 m²
Bauvorbereitenden Maßnahmen wie
Baustelleneinfriedung herstellen, partiell Geländefreimachung / Rohdung, Baumschutzzaun und Wurzelschutz herstellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.