Rahmenvertrag Personalsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0005 (SN)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Personalsoftware
Personalsoftware
als ASP-Lösung (Application Service Providing) für die Bereiche Personalverwaltung Gehaltsabrechnung, Reisekostenabrechnung, Stellenplanbewirtschaftung und Personalkostenplanung
sowie für eine integrierte elektronische Personalakte
Das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi) beabsichtigt auf der Basis dieser Leistungsbeschreibung einen Auftrag über eine Personalsoftware als ASP-Lösung (Application Service Providing) für die Bereiche Personalverwaltung Gehaltsab¬rechnung, Reisekostenabrechnung, Stellenplanbewirtschaftung und Personal¬kostenplanung sowie für eine integrierte elektronische Personalakte zu erteilen.
Vertragslaufzeit: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 (zwei (2) Jahre)
mit einer einseitigen Option zur Verlängerung um zwei (2) weitere Jahre (... bis 31. Dezember 2027)
Die Leistung ist nicht in Lose aufgeteilt.
Vertragslaufzeit: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 (zwei (2) Jahre)
mit einer einseitigen Option zur Verlängerung um zwei (2) weitere Jahre (... bis 31. Dezember 2027)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
+ Rechenzentruminnerhalb der europäischen Union.
+ Zertifizierungen / Bescheinigungen
• ITSG-Zertifikat gemäß § 22 DEÜV für das angebotene Entgeltabrechnungssystem, mindestens aus dem Jahr 2022
• Zertifikat nach § 114a GemO BW für das angebotene Entgeltabrechnungssystem
• Datensicherung, -zugriff und -speicherung nach § 147 Abgabenordnung und nach Art. 32 DSGVO
• Aktuelle Zertifizierung des Auftragnehmers nach DIN ISO 27001-IT
+ Integrierte Berechnung der Beiträge für eine arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG mit dem Versorgungsverband bund- und landesgeförderter Unternehmen (VBLU) muss möglich sein.
+ Integriertes Modul zur Berechnung von Reisekostenerstattungen einschließlich Tagegeldern nach dem jeweils geltenden Bundesreisekostenrecht als auch nach dem Bayerischen Reisekostengesetz als auch dem Reisekostenrecht Mecklenburg-Vorpommern und den entsprechenden Verordnungen für Auslandsreisen des Bundes und der vorgenannten Länder muss möglich sein.
+ Integrierte elektronische Personalakte Die revisionssichere eAkte muss in die Personalverwaltung integriert sein, d. h. von dort aus direkt aus dem jeweiligen Personalfall und / oder zentral aufrufbar und kann nicht als Stand-Alone-Modul mit einem separaten Login angeboten werden.
Sie muss Stammdaten und Benutzerrechte der HR-Software automatisch enthalten, mit anderen aktuell am deutschen Markt verfügbaren HR-Systemen kompatibel sein und die Migration bei Programmwechsel der Lohnanwendung ermöglichen.
Die eAkte muss darüber hinaus auch eine zusätzliche Rechteverwaltung für User / Gruppen haben, die nicht in den Personalstammdaten der HR-Software angelegt sind, jedoch Zugriff auf die elektronische Akte haben sollen
(zum Beispiel: Betriebsrat, Betriebsprüfer).
+ Integriertes Modul für Personalkostenhochrechnungen Das Modul muss sowohl die Möglichkeit haben, mit den vorhanden Personaldaten eine Hochrechnung für mindestens fünf (5) Jahre zu machen, als auch die Möglichkeiten für eine solche Hochrechnung bei einzelnen Personen abweichende Parameter zu erfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bamberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.