VE32 - Generalsanierung Grundschule Rain - Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 05_G
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rain
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86641
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.grundschule-rain.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VE32 - Generalsanierung Grundschule Rain - Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung:
Bauzaun stellen und vorhalten ca. 12.200 mMt (305m, 39 Monate)
Bauzaun Holz stellen und vorhalten ca. 5.220 mMt (130,5m 36 Monate)
Baustellen Containeranlage stellen und vorhalten bis zu Ca. 28 Container, Vorhaltung 370 St/Monate
Wasseranschluss/Verteilung
Baustromanschluss/Verteilung
Grundschule Rain In der Bleiche 86641 Rain Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Baustelleneinrichtung
Bauzaun stellen und vorhalten ca. 12.200 mMt (305m, 39 Monate)
Bauzaun Holz stellen und vorhalten ca. 5.220 mMt (130,5m 36 Monate)
Baustellen Containeranlage stellen und vorhalten bis zu Ca. 28 Container, Vorhaltung 370 St/Monate
Wasseranschluss/Verteilung
Baustromanschluss/Verteilung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung Grundschule Rain - Baustelleneinrichtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY63D2
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.