Schulverband Ottensoos: Schülerbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2023-0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottensoos
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91242
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ottensoos.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulverband Ottensoos: Schülerbeförderung
Der Schulverband Ottensoos beschafft für die Schüler und Schülerinnen der Grundschule Ottensoos mit zwei Schulhausstandorten ab dem 12.09.2023 im Schuljahr 2023/2024 Beförderungsleistungen im freigestellten Busverkehr für vier Jahre.
Der Schulverband Ottensoos beschafft für die Schüler und Schülerinnen der Grundschule Ottensoos mit zwei Schulhausstandorten ab dem 12.09.2023 im Schuljahr 2023/2024 Beförderungsleistungen im freigestellten Busverkehr für vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht älter als 6 Monate)
Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer;
Umsätze. die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022
Benennen Sie drei auftragsbezogene Referenzen
Benennen Sie die Gesamtzahl, der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Fahrpersonal der Busse) für das Schuljahr 2023/2024.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert
Gesamtzahl der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Bestätigen Sie weiter, dass Sie über eine ausreichende Anzahl an für die Leistungserbringung geeignete Personen verfügen und diese Anzahl über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Bestätigen Sie, dass alle gegenüber den Auftraggebern eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um sich mit den Schülerinnen und Schülern der betroffenen Jahrgangsstufen verständigen, insbesondere Fragen verstehen und beantworten zu können?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Bestätigen Sie daher, dass das von Ihnen eingesetzte Personal für die Leistungserbringung
• eine unvoreingenommene Grundeinstellung ggü. Kindern und Jugendlichen, auch mit Migrationshintergrund oder mit körperlichen und/oder körperlichen und geistigen Handicaps hat,
• rücksichtsvoll mit Kindern und Jugendlichen umgeht,
• auch sonst geeignet (fachkundig, leistungsfähig, zuverlässig/gesetzestreu) ist und insbesondere verfügt über:
• die erforderlichen Genehmigungen/Lizenzen zur Durchführung der Fahrten
• gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeVO)
• gültigen Personenbeförderungsschein nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
• Orts- und Streckenkunde
• ausreichende körperliche Konstitution, um Schülerinnen und Schülern bei Bedarf Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg zu geben
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Bestätigen Sie,
• dass nur Fahrzeuge mit gültiger HU gem. BOKraft zum Einsatz kommen.
dass Sie über eine hinreichende Anzahl an für die Leistungserbringung geeigneten Fahrzeugen verfügen.
• dass Sie die geforderte Bereitstellungszeit für einen Reservebus (30 min) einhalten können.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland