TNW_SW Bamberg - Ausbau Friedrichstraße Schönleinplatz, Promenadestraße - Kanal-, Leitungs-, Kabel, Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BS-008/2023 (258/22)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_SW Bamberg - Ausbau Friedrichstraße Schönleinplatz, Promenadestraße - Kanal-, Leitungs-, Kabel,
Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH, Stadtwerke Bamberg Wärme und Energieerzeugungs GmbH, Bamberg Service - Straßen- und Brückenbau und Bamberg Service - Entwässerung planen den Ausbau der Friedrichstraße, des Schönleinsplatzes und der Promenadestraße.
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Beauftragt werden die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI sowie die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI. Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH, Stadtwerke Bamberg Wärme und Energieerzeugungs GmbH, Bamberg Service - Straßen- und Brückenbau und Bamberg Service - Entwässerung planen den Ausbau der Friedrichstraße, des Schönleinsplatzes und der Promenadestraße.
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Entwässerung
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Im Rahmen der Sanierung der Mischwasserentlastung des Bamberger Inselgebietes wurde ab 2006 die Einleitstelle ,,Wilhelmsplatz" als Regenüberlaufbecken in Form eines Stauraumkanals mit unten liegender Entlastung umgestaltet.
Im Nachgang erfolgte dann bis 2012 der Neubau der Stauraumkanäle und entsprechender Zulaufkanäle in der Wilhelmstraße, der Augustenstraße, der Urbanstraße, der Amalienstraße und in der Hainstraße.
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Um die Kanalsanierung im Bereich des Zulaufs zum Wilhelmsplatz abzuschließen, müssen u. a. in der Friedrichstraße noch ca. 190 m Kanal DN 600/700 verlegt werden.
Soweit darüber hinaus im Bereich des Schönleinsplatzes und der südlichen Promenade aufgrund des schlechten Zustandes der Verkehrsoberflache eine vollumfängliche Neuherstellung der Straßen erfolgt, ist es unabdingbar, die vorhandenen und zum Teil sehr alten Kanäle ebenfalls zu erneuern und damit insgesamt eine zukunftsfähige Infrastruktur zu errichten.
Fernwärme
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Die Stadtwerke Bamberg haben vom Staatlichen Bauamt den Auftrag zur Versorgung der Liegenschaften Oberlandesgericht OLG, Wilhelmsplatz 1 und Amtsgericht, Synagogenplatz 1 mit Fernwärme erhalten.
Die Beauftragung des Staatlichen Bauamtes an die Stadtwerke erfolgte Anfang März 2022 auf Basis einer externen Förderzusage.
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Zwingend notwendig war der Aufbau einer Verbindungsleitung vom OLG zum Amtsgericht in der Bausaison 2022, um die Winterbeheizung 2022/2023 des Amtsgerichts abzusichern. Dies ist durch die Stadtwerke Bamberg erfolgt.
In den Folgejahren muss nun die Anbindung dieser beiden Liegenschaften an das bestehende Fernwärmenetz der Stadtwerke zeitnah erfolgen, um die Fördermittelzusage des Staatlichen Bauamtes nicht zu gefährden.
Hierzu muss das Leitungsnetz vom Bürgerrathaus in der Promenadestraße, über den Schönleinsplatz und die Friedrichstraße erweitert werden.
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Weitere Fernwärmehausanschlüsse, die bis zur und während der Planungsphase beauftragt werden, sollen mit geplant und gebaut werden.
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Wasser- und Gasleitungen sowie Stromtrassen
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Als Synergieeffekt neben der Neuverlegung der Fernwärme steht eine Auswechslung der Wasserleitungen und Gasleitungen in diesem Straßenbereich an. In diesem Zuge werden ebenso teilweise die bestehenden Hausanschlüsse je nach Alter und Zustand ausgewechselt.
Die Stromtrassen in den Gehwegbereichen werden erneuert und mit Leerrohrtrassen für die zukünftige Verlegung von Energie- und Glasfaserkabeln versehen.
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Straßenbau
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Aus verkehrsplanerischer Sicht besteht im Zuge der Straßenraumsanierung der Friedrichstraße einschließlich des Kotenpunktes Schönleinsplatz der Bedarf an verkehrlichen Verbesserungen.
Fuß- und Radverkehr weisen im Bestand zu wenig Platz auf. Eine Neuorganisation des Lieferns ist zu berücksichtigen.
Baumstandorte sowie Grünzüge werden weiterhin angestrebt.
Die Promenadestraße stellt zum einen die Erweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofes dar und zum andren gilt es auch einen attraktiven öffentlichen Raum zu gestalten.
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Der gesamte Umgriff liegt im Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen "Tor zur südlichen Kernstadt". Im Fall der Festsetzung zum Sanierungsgebiet können Städtebaufördermittel in Aussicht gestellt werden.
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Kosten
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Der Kostenrahmen - ohne Bauneben- und Planungskosten - wird derzeit mit folgenden Baukosten ohne MwSt. angenommen:
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Kabelbau: [Betrag gelöscht] EUR
Kanalbau Friedrichstraße: [Betrag gelöscht] EUR
Kanalbau Schönleinsplatz / Promenade: [Betrag gelöscht] EUR
Wasserversorgung: [Betrag gelöscht] EUR
Gasversorgung: [Betrag gelöscht] EUR
Fernwärmeleitung: [Betrag gelöscht] EUR
Straßenbau: [Betrag gelöscht] EUR
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Termine
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Planungsbeginn: September 2023
Vergabe (Leitungsbau): November 2024
Baubeginn (Leitungen): März 2025
Bauende (Leitungen): Herbst 2026
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Vergabe (Straße): November 2026
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Baubeginn (Straße): März 2027
Bauende (Straße): Herbst 2028
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Leistungen
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Beauftragt werden die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI sowie die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI. Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt.
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß zu Grunde liegendem HIV-KOM-Vertrag. Hinsichtlich des Leistungskataloges werden die Vergabe- und Vertragsunterlagen, insb. Anlage 7 zum Vertrag, in Bezug genommen.
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Es sind insgesamt max. 700 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 10 %
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 10 %
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 5 Ingenieuren/-innen
30 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen
10 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Leitungs- und Kanalbau / Straßenbau: 80 %
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit / Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 200 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 30 Punkte: angebaute Hauptverkehrsstraßen im Innenstadtbereich
- 20 Punkte: Erschließungsstraßen im Innenstadtbereich
- 10 Punkte: sonstige Straßen innerhalb bebauter Gebiete
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Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Ausbau / Umbau / Sanierung
- 10 Punkte: Neutrassierung
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Kriterium 3: Bauen unter Verkehr
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Leistungsumfang Straßenbau
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen erbracht
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Kriterium 5: Leistungsumfang Leistungsbau (Wasser)
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
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Kriterium 6: Leistungsumfang Leistungsbau (Gas)
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
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Kriterium 7: Leistungsumfang Leistungsbau (Fernwärme)
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
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Kriterium 8: Leistungsumfang Kanalbau
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
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Kriterium 9: Leistungsumfang Kabelbau
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
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Kriterium 10: Größenordnung:
- 20 Punkte: Baukosten 5 Mio. EUR netto
- 15 Punkte: Baukosten 3 Mio. EUR netto
- 10 Punkte: Baukosten 1 Mio. EUR netto
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung
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Stufe 1:
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Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 bis 9 HOAI:
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung),
Leistungsphase 2 (Vorplanung),
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung).
Für die folgenden Objekte:
1. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kabelbau
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau Schönleinsplatz / Promenade
3. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Wasserversorgung
4. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Gasversorgung
5. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Fernwärmeleitung
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(Für die Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau Friedrichstraße erfolgt keine Beauftragung in den Leistungsphasen 1-4)
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6. Objektplanung Verkehrsanlagen - Straßenbau gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 bis 9 HOAI:
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung),
Leistungsphase 2 (Vorplanung),
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung).
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Stufe 2:
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Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 bis 9 HOAI:
Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung),
Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe),
Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe),
Leistungsphase 8 (Bauoberleitung),
Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
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Für die folgenden Objekte:
1. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kabelbau
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau Friedrichstraße
3. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau Schönleinsplatz/Promenade
4. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Wasserversorgung
5. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Gasversorgung
6. Objektplanung Ingenieurbauwerke - Fernwärmeleitung
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7. Objektplanung Verkehrsanlagen - Straßenbau gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 bis 6 HOAI:
Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung),
Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe),
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Stufe 3:
.Objektplanung Verkehrsanlagen - Straßenbau gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 bis 9 HOAI:
Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe),
Leistungsphase 8 (Bauoberleitung),
Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Planungsbeginn: September 2023
Vergabe (Leitungsbau): November 2024
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Baubeginn (Leitungen): März 2025
Bauende (Leitungen): Herbst 2026
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Vergabe (Straße): November 2026
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Baubeginn (Straße): März 2027
Bauende (Straße): Herbst 2028
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern der "Umgriff Straßenbau VgV Friedrichstraße" sowie der "Ausführungs-Lageplan Friedrichstraße" zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Leitungs- und Kanalbau / Straßenbau der letzten 5 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 0.01.2016 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Bauen unter Verkehr
- Leistungsumfang Straßenbau: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen (Angabe in Prozentpunkten)
- Leistungsumfang Leistungsbau: (Wasser) erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Angabe in Prozentpunkten)
- Leistungsumfang Leistungsbau: (Gas) erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Angabe in Prozentpunkten)
- Leistungsumfang Leistungsbau: (Fernwärme) erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Angabe in Prozentpunkten)
- Leistungsumfang Kanalbau: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Angabe in Prozentpunkten)
- Leistungsumfang Kabelbau: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts (Baukosten netto)
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
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Bewerber müssen die Erbringung der Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, sowie die Erbringung der Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Objekte Leistungsbau Wasser und Kanalbau mindestens einmal nachweisen können. Nachzuweisen ist mindestens je einmal:
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- Objektplanung Verkehrsanlagen (Straßenbau) in den Leistungsphasen 2-8
zu mindestens 80 % der abgefragten Leistungen nach HOAI
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Leitungsbau Wasser in den Leistungsphasen 2-8
zu mindestens 80 % der abgefragten Leistungen nach HOAI
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Leitungsbau Kanalbau in den Leistungsphasen 2-8
zu mindestens 80 % der abgefragten Leistungen nach HOAI
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Sollte ein Bewerber eines der oben genannten Mindestkriterien nicht erfüllen, so ist die Bewerbung zwingend vom Verfahren auszuschließen! Die Mindestkriterien müssen nicht kumulativ, sondern können durch mehrere Referenzen erfüllt werden.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DIE DEUTSCHE EVERGABE.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss verschlüsselt über die Vergabeplattform (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6LCX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.