Kommunikationskonzept - Kommunikation und Beteilugng im Münchner Norden/Münchner Nordosten (PLAN) Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2023-0018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikationskonzept - Kommunikation und Beteilugng im Münchner Norden/Münchner Nordosten (PLAN)
Kommunikationskonzept - Kommunikation und Beteiligung im Münchner Norden/Münchner Nordosten (PLAN)
München
Deutschland
Kommunikationskonzept - Kommunikation und Beteiligung im Münchner Norden/Münchner Nordosten (PLAN)
"Vertragslaufzeit:
Der Vertrag soll bestimmte Grundleistungen, aber auch zahlreiche Rahmenvertragspositionen enthalten.
Nach § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung höchstens vier Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Die Bedarfsstelle benötigt hier eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren: Eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist aus fachlicher Sicht notwendig, da die beiden Projekte aufgrund ihrer Größe und Bedeutung auch politisch mitgetragen werden müssen. Der/die Auftragnehmer*in muss deshalb die kommunikative Begleitung der beiden Projekte bis nach der Kommunalwahl 2026 übernehmen."
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kommunikationskonzept - Kommunikation und Beteilugng im Münchner Norden/Münchner Nordosten (PLAN)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.