Streaming Referenznummer der Bekanntmachung: 2022ASE000018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8941260
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayern.landtag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Streaming
Streamingdienste mit Informationen in Gebärdensprache und Live-Untertitelung
Los 1 - Streaming
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erneuerung und der Betrieb der Plattform für die Live-Übertragungen aus dem Bayerischen Landtag, sowie die dauerhafte Speicherung für den nachträglichen Abruf der Aufnahmen.
Eingeschlossen sind sämtliche einmaligen und laufenden Kosten für den Betrieb der notwendigen Hardware und Software sowie die Kosten für notwendige Aktualisierungen, insbesondere Sicherheitsupdates der eingesetzten Software. Die Übertragungskosten für die Live-Übertragungen der Plenarsitzungen sowie die Übertragungskosten für den OnDemand-Abruf (nur Plenarsitzungen) werden nach Datenvolumen abgerechnet.
Teil der geschuldeten Leistung sind außerdem sämtliche einmalige Leistungen für die Anpassung an die landtagsspezifischen Anforderungen.
Neben dem oben genannten Live-Stream wurde früher ein separater Stream angeboten, der die Informationen in Gebärdensprache, sowie Live-Untertitelung darstellt. Diese bisher getrennten Player sollen in Zukunft zusammengefasst werden, sodass eine Auswahlmöglichkeit dieser Funktionen in demselben Player stattfindet. Die Darstellung soll ans Design der Website angelehnt sein.
Optional muss auf Anforderung des Auftraggebers für die Plenarsitzungen eine synchrone Live-Untertitelung in deutscher Sprache bereitgestellt werden.
Los 2 - Gebärde
Der Bayerische Landtag überträgt seine Ausschusssitzungen teilweise live im Internet. Hier kann es nötig sein, diese Übertragung in Gebärdensprache zu verdolmetschen. In diesem Fall übernimmt der AN die Gebärdensprachverdolmetschung.
In seltenen Fällen kann es bei der Übertragung der Ausschusssitzungen vorkommen, dass eine Verdolmetschung aus der Gebärdensprache notwendig ist, d.h. etwa bei der Anhörung eines Betroffenen, der selbst nur die Gebärdensprache nutzen kann. Der AG kündigt diese Anforderung dann mindestens 1 Woche vor der Sitzung an. Der AN stellt dann sicher, dass die dolmetschende Person selbst sprechen kann und dass das Audiosignal in beide Richtungen gesendet wird, so dass die dolmetschende Person einerseits die Sprachbeiträge aus dem Ausschuss live gebärdenverdolmetschen und dann auch die Gebärdensprachbeiträge aus dem Ausschuss live in Sprache übersetzen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Streaming
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81929
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Gebärde
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der
Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem
Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten
(Ausschreibungsnummer:2022ASE000018). Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert
haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist
kostenlos.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement-Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa.
HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 135 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.