eBHJ VP07 Dachbegrünung Referenznummer der Bekanntmachung: eBHJ VP07
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
eBHJ VP07 Dachbegrünung
eBHJ Elektrifizierung Jäckelstraße - Vergabepaket 07 Dachbegrünung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die vorliegende Ausschreibung umfasst den Bau der Dachbegrünung inklusive Substratauftrag auf dem neuen Vordach des Busdepots sowie auf dem neu gebauten Technikgebäude inklusive Unterkonstruktion für die Photovoltaikanlage auf den Dächern sowie übergeordnete Arbeiten laut Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten sind in Nürnberg in der Jaeckelstraße auf dem Betriebsgelände der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg auszuführen.
Auftragsumfang:
Titel 1: Baustelleneinrichtung
Titel 2: Vorarbeiten
Titel 3: Schutzbahnen, Drän- und Wasserspeicherplatten
Titel 4:Auflastgeländer
Titel 5: Photovoltaik Unterkonstruktion in der Dachbegrünung
Titel 6: Photovoltaik Unterkonstruktion auf Stahlträgern
Titel 7: Substrat und Ansaat
Titel 8: Fertigstellungspflege
Titel 9: Stundenlohnarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Musskriterien:
1.) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die
Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers.
2.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
3.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde (nicht älter als 12 Monate)
4.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen (nicht älter als 12 Monate)
5.) Eigenerklärung von ausländischen Firmen zur Anerkennung von deutschem Recht im Auftragsfall
6.) Eigenerklärung von ausländischen zum Einsatz von deutschsprachigem Schlüsselpersonal im
Auftragsfall
Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen Erklärungen nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
7.) Umsatzangaben der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im
ausgeschriebenen Aufgabengebiet, Gewichtung 10 %, Wertung im Vergleich zur ausgeschriebenen
Leistung: 10 % überdurchschnittlich hoch, 0 % unterdurchschnittlich.
8.) Wirtschaftliche Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.), Gewichtung 10 %,
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten
Unterlagen dort hinterlegt sind.
9.) Zwei Referenzen für vergleichbare und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführte Leistungen
mit Bauausführung 2019 bis 2022, Gewichtung 80 %, Wertung jeweils im Vergleich zur
ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 40 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht
vergleichbar.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
a.) Auftraggeber/Referenzgeber mit Referenzbestätigung
b.) Art der ausgeführten Leistung
c.) Auftragssumme
d.) Ausführungszeitraum
e.) Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs
f.) Zahl der durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten
Unterlagen dort hinterlegt sind.
Bietergemeinschaften sind ausnahmsweise ausgeschlossen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibt nach Sektorenverordnung (SektVO) aus.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.