Gemeinde Centrum Eine Welt OP Gebäude Tiefgarage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuendettelsau
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuendettelsau.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Centrum Eine Welt OP Gebäude Tiefgarage
GCEW - Gemeinde Centrum Eine Welt. Die Gemeinde Neuendettelsau beabsichtigt gemeinsam mit der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und der Kirchengemeinde St. Nikolai, ein Gemeindezentrum in Neuendettelsau als Neubau zu errichten. In diesem Zuge werden auch Objektplanungsleistungen für den Neubau Tiefgarage nach §34 HOAI, LP 1-9 mit stufenweiser Beauftragung vergeben.
Schnittstellen zu anderen Gebäuden und Freibereichen, die nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind, müssen bei der Planung mit berücksichtigt werden. Weiter ist zu beachten, dass für die gegenständige Maßnahme Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen. Die Zuarbeit des Planers wird hier erwartet.
91564 Neuendettelsau, Hauptstraße
Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern beabsichtigt gemeinsam mit der Kommune Neuendettelsau und der Kirchengemeinde St. Nikolai, ein Gemeindezentrum in Neuendettelsau zu errichten. Das Baugrundstück liegt südlich des Areals der Mission eine Welt an der Hauptstraße und befindet sich damit im Zentrum von Neuendettelsau. Im Vorfeld des Vergabeverfahrens Gebäudeplanung wurden vom Auftraggeber umfangreiche Vorarbeiten zur Festlegung des Raumprogramms und der funktionalen, gestalterischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen geleistet und schließlich eine bauliche Machbarkeitsstudie inkl. Kostenschätzung beauftragt. Zur Freimachung des zukünftigen Baufeldes müssen einige zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch von der benachbarten Mission Eine Welt genutzten Gebäude abgebrochen werden. Zeitgleich zur Errichtung des geplanten Gemeindezentrums sollen in der Nachbarschaft weitere Gebäude saniert (verbleibende Bestandsgebäude MEW) und in unmittelbarem Anschluss an das Gebäude neu errichtet werden (Neubau kommunale Tiefgarage, Neugestaltung öffentlicher Freiflächen).
Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Gebäude Neubau der kommunalen Tiefgarage der Leistungsphasen 1-9. Die Beauftragung erfolgt nach § 34 HOAI stufenweise.
Im Auftragsfall wird die Leistungsstufe 1 mit den Leistungsphasen 1 -3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektablauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Das ISEK (Integrierte Städtebauliche Entwicklungs-Konzept) läuft derzeit und ist inder Planung mit zu berücksichtigen. Die funktionalen Schnittstellen zum Neubau sowie der Sanierungsmaßnahe müssen planerisch berücksichtigt und die Realisierung baulogistisch abgestimmt werden. Die Planung und Bauausführung der Tiefgarage ist zeitgleich mit dem Neubau Forum sowie der Sanierungsmaßnahme MEW auszuführen. Eine enge Abstimmung ist daher zwingend notwendig. Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung spätestens zum Mai 2023 erfolgen. Die Bauarbeiten könnten demnach Anfang 2024 beginnen. Die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme (Neubau Forum, Sanierung MEW, Neubau Tiefgarage) soll Ende 2025 erfolgen.
- stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
- Besondere Leistungen "Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17 - Vorbeugender BS LP 1-4" und "Überwachen der Mängelbeseitigung während des Gewährleistungszeitraumes, Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation"
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung (LP 1-3);
Stufe 2: Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (LP 4-7);
Stufe 3: Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung (LP 8-9);
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NEA-CEW_Objektplanung Gebäude Tiefgarage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am
Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) … § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht6 / 6 abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/