Dienstleistung zur Unterstützung der Linuxadministration im ean::betrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2023CHO000002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung zur Unterstützung der Linuxadministration im ean::betrieb
Dienstleistung zur Unterstützung der Linuxadministration im ean::betrieb
Bereich CEPH
Betriebsunterstützung im Bereich CEPH
Es soll eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit umfasst 6 Monate ab Zuschlag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils ohne Zutun der beiden Vertragspartner einmal um 6 Monate („0,5 + 0,5 Jah-re“) und dreimal um je ein Jahr („1 + 1 + 1“), es sei denn, der Auftraggeber widerspricht der Verlängerung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit.
Bereich EJBCA/PKI
Betriebsunterstützung im Bereich EJBCA/PKI
Es soll eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit umfasst 6 Monate ab Zuschlag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils ohne Zutun der beiden Vertragspartner einmal um 6 Monate („0,5 + 0,5 Jah-re“) und dreimal um je ein Jahr („1 + 1 + 1“), es sei denn, der Auftraggeber widerspricht der Verlängerung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit.
Bereich Kubernetes Container
Betriebsunterstützung Bereich Kubernetes Container
Es soll eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit umfasst 6 Monate ab Zuschlag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils ohne Zutun der beiden Vertragspartner einmal um 6 Monate („0,5 + 0,5 Jah-re“) und dreimal um je ein Jahr („1 + 1 + 1“), es sei denn, der Auftraggeber widerspricht der Verlängerung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit.
Bereich LDAP/Kerberos/Radius
Betriebsunterstützung im Bereich LDAP/Kerberos/Radius
Es soll eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit umfasst 6 Monate ab Zuschlag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils ohne Zutun der beiden Vertragspartner einmal um 6 Monate („0,5 + 0,5 Jah-re“) und dreimal um je ein Jahr („1 + 1 + 1“), es sei denn, der Auftraggeber widerspricht der Verlängerung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit.
Bereich Netzwerk Firewall
Betriebsunterstützung im Bereich Netzwerk Firewall
Es soll eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit umfasst 6 Monate ab Zuschlag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils ohne Zutun der beiden Vertragspartner einmal um 6 Monate („0,5 + 0,5 Jah-re“) und dreimal um je ein Jahr („1 + 1 + 1“), es sei denn, der Auftraggeber widerspricht der Verlängerung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit.
Bereich PostgreSQL
Betriebsunterstützung im Bereich PostgreSQL
Es soll eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit umfasst 6 Monate ab Zuschlag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils ohne Zutun der beiden Vertragspartner einmal um 6 Monate („0,5 + 0,5 Jah-re“) und dreimal um je ein Jahr („1 + 1 + 1“), es sei denn, der Auftraggeber widerspricht der Verlängerung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren / Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Eigenerklärung Russland, Eigenerklärung Scientology
Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Projektreferenzen über vergleichbare erfolgreich durchgeführte Aufträge
Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Projektreferenzen über vergleichbare erfolgreich durchgeführte Aufträge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.