Erweiterung und Generalsanierung FOS BOS Wasserburg a. Inn - HLS-Planung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.LRA-ROSENHEIM.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Generalsanierung FOS BOS Wasserburg a. Inn - HLS-Planung
Planung Anlagengruppen 1-3 und 8 gem. § 53 HOAI, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 sowie Leistungsphase 4 gem. § 55 HOAI für die Anlagengruppe 1 sowie Besondere Leistungen für die Erweiterung und Sanierung der Fachoberschule und Berufsoberschule Wasserburg am Inn
Wasserburg am Inn
Der Landkreis Rosenheim plant die Erweiterung und Sanierung der Gebäude der Fachoberschule und Berufsoberschule Wasserburg am Inn auf insgesamt 31 Klassenzimmern zzgl. Fachräumen.
Das Baugrundstück befindet sich auf einem gemeinsamen Campus mit der Berufsschule Wasserburg und ist beengt. Eine mindestens 3-geschossige Bauweise wird als zwingend gesehen. Das Erweiterungsgebäude soll in Massiv- bzw. Stahlbeton-Skelettbauweise errichtet werden.
Das Bestandsgebäude, das saniert werden soll, ist ein Mauerwerksbau mit Stahlbetondecken und Satteldächern und teilt sich in zwei Bauabschnitte, einen östlichen aus dem Baujahr 1965 und einen westlichen aus dem Jahre 1980.
Das zu sanierende Bestandsgebäude hat eine BGF von 4.935 m² und teilt sich in den Bestandsflächen der Bauabschnitte in etwa jeweils zur Hälfte auf. Im Erweiterungsgebäude soll eine Hauptnutzfläche von ca. 2.869 m² untergebracht werden. Im Sockelgeschoss dieses Erweiterungsbaues sollen zudem Werkstattflächen von ca. 850 m² für die benachbarte Berufsschule untergebracht werden.
Auf der Baufläche befinden sich derzeit noch Werkstattgebäude mit 1.555 m² BGF, die Planung des Abbruchs ist Teil des zu vergebenden Auftrages. Als erste Bauphase soll zunächst der Neubau an der Stelle der abzubrechenden Gebäude errichtet werden. Als zweite Bauphase soll die Sanierung folgen. Für die Zwischenunterbringung steht eine Raumzellen-Containeranlage bereit, die Planung dieser ist nicht Gegenstand des Auftrages.
Die Planung der Versorgung der Werkstätten (FOS Technik und 850m² Berufsschule) ist Teil der Leistung.
Die Planung der Regenwasserversickerung und der Leitungsführung unter der Bodenplatte ist Teil des Auftrages.
Eine externe Projektsteuerung soll nach derzeitigem Stand nicht hinzugezogen werden.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbereitet, dass:
- Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt,
- Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Die Kriterien sind durch folgende Unterlagen zu belegen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen: Gewichtung 10 von 100 Punkten
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure / Techniker in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gewichtung 10 von 100 Punkten
3. Erfahrung in der Planung technischer Anlagen der Anlagengruppen 1-3 und 8, Darstellung von Referenzprojekten mit Angaben zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, öffentlich oder privat, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Subunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr), Fertigstellung (Tag, Monat und Jahr).
Referenzprojekt 1, zu erreichen sind 50 von 100 Punkten, Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Gebäudeneubau, in Anlagengruppen 1-3 LPH 2-3 und 4 gem. § 55 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2016.
Differenziert gewertet werden:
— LPH 1, 5 und 6 HOAI § 55 selbst erbracht und abgeschlossen,
— LPH 6-8 §§ 53, 55 bei Anlagengruppe 3 mit Lüftungsanlage für Aufenthaltsräume selbst erbracht und abgeschlossen,
— Herstellkosten gem. DIN 276, Bruttokosten für KG 410 - 430,
— Planung einer Regenwasserversickerung im Projekt, LPH 1-6,
— Realisierung als Teil von mind. 2 Bauabschnitten,
— Planung einer Energiezentrale zur Wärmerzeugung,
— Planung Anlagengruppe 8, mind. LPH 1-3, 5 und 6 beim Referenzprojekt geleistet;
Referenzprojekt 2, zu erreichen sind 30 von 100 Punkten, Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Gebäudeumbau, in Anlagengruppen 1-3 LPH 2-3 und 5 gem. §§ 53, 55 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2016
Differenziert gewertet werden:
— LPH 6-8 HOAI § 55 bei Anlagengruppen 1 und 2 selbst erbracht und abgeschlossen,
— LPH 6-8 §§ 53, 55 bei Anlagengruppen 3 mit Lüftungsanlage für Aufenthaltsräume selbst erbracht und abgeschlossen,
— Herstellkosten gem. DIN 276, Bruttokosten für KG 410 - 430,
— Realisierung als Teil von mind. 2 Bauabschnitten,
— Planung Anlagengruppe 8, mind. LPH 1-3, 5 und6 beim Referenzprojekt geleistet;
Sonstiges:
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufen 1, das sind vorliegend die Leistungsphasen 1 und 2 § 55 HOAI.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
Leistungsstufe 2: LPH 3 und 4 HOAI, Leistungsstufe 3: LPH bis einschl. 8 HOAI, Leistungsstufe 4: LPH 9 HOAI
— Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit,
— Der Auftraggeber behält sich vor, Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die LPH 9 über die Gewährleistungszeit der Firmen ist in der Vertragslaufzeit gem. II.2.7 enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 § 36 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG,
4. Erklärung über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV,
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
6. Erklärung über ein eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben,
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind un der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachtbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften,
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
10. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG,
11. Erklärung in der "Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022".
12. Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachungzur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder "Techniker" der Fachrichtung Maschinenbau oder Versorgungstechnik berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
— juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hiergegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei
einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages.
Es werden Angaben gefordert zu:
Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gern. 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR).
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein.
Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglieder Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Siehe II.2.9
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
- der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland