Klinikum Neumarkt ZP29+x Medizintechnikplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 006_VgV-KNO_MT_ZP29+x
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-neumarkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Neumarkt ZP29+x Medizintechnikplanung
Inhalt der hier ausgeschriebenen Leistung ist die Leistung der Fachplanung Medizintechnik (MT), Leistungsphasen 1 - 9 (inkl. besonderer Leistungen) § 55 der HOAI 2021, Anlagengruppe 7 (§ 53 HOAI), KG 473 DIN 276, inkl. KG 620, bewegliche Medizintechnik (§ 34 HOAI) für die Umsetzung der Zielplanung 2029+x, als Teilneubau sowie innerhalb der Bestandstruktur des Klinikums Neumarkt.
Die aktuelle Baukostenprognose beträgt für die KG 473 ca. 8,46 Mio. Euro brutto und für die KG 620 ca. 4,8 Mio. Euro brutto, Index 1. Quartal 2023. Darin enthalten ist zunächst in einem ersten Bauabschnitt die Umsetzung der Verwaltung in einem Erweiterungsbau. Im zweiten Bauabschnitt, aufgeteilt in mehrere Bauphasen, wird das Raum- und Funktionsprogramm der Zielplanung 2029+x mit ca. 12.550 qm NUF realisiert. Zuschlagserteilung Medizintechnikplanung Anfang Oktober 2023, Ende der Leistungserbringung voraussichtlich 2038.
Klinikum Neumarkt Nürnberger Str. 12 92318 Neumarkt
Im Rahmen der Zielplanung 2029+x wurden als Basis für eine medizinisch strategische Vertiefung sowie eine baulich funktionale Zielplanung, die erforderlichen Ressourcen für spezifische Funktionsbereiche über eine Leistungs- sowie funktionale Stärken-Schwächenanalyse als Grundlage für ein Raum- und Funktionsprogramm hergeleitet.
Die ZP29+x, sowie die baulich- funktionale Machbarkeitsstudie sind Grundlage der hier ausgeschriebenen Medizintechnikplanung (MT) Leistungsphasen 1 - 9 (inkl. besonderer Leistungen) nach § 53 und § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 7 (KG 474 und KG 620, DIN 276) für die bauliche Realisierung der Neu- und Umbaumaßnahme der Zielplanung 2029+x. Die Beauftragung ist in Stufen vorgesehen:
Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphasen 1+2 Grundlagenermittlung und Vorplanung
Stufe 2- Beauftragung der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung
Stufe 3- Beauftragung der Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung
Beauftragung der Projektstufe 4 (Leistungsphasen 5 - 9) erfolgt inhaltlich und zeitlich äquivalent zu den Beauftragungsstufen der Objektplanung gemäß HOAI, im Ganzen oder in Teilen behält sich der Auftraggeber vor.
Die Leistung beinhaltet neben den Grundleistungen der HOAI für die Leistungsphasen 1-9 auch voraussichtlich folgende besonderen Leistungen:
- die Begleitung von Fördermittelantragsverfahren (spezifische Kostenaufstellungen, Unterstützung bei der Bearbeitung von Fördermittelantragsunterlagen)
- die Erstellung und Fortschreibung des technischen Teils eines Raumbuchs
- Erarbeiten eines Wartungs- und Instandhaltungskonzeptes
Die Beauftragung erfolgt nach Maßgabe des mit den Verfahrensunterlagen (Angebotsphase) übermittelten Vertragsentwurfs und Leistungsbildes.
Die im November 2022 erstellte Machbarkeitsstudie hat ein funktionales Konzept aufgezeigt, welches die betriebsorganisatorischen Vorgaben der Zielplanung bestmöglich umsetzt. Das Ergebnis dieser Studie soll nun in die bauliche Umsetzung geführt werden. Die weiteren Planungsleistungen nach HOAI werden zeitgleich mit diesem Vergabeverfahren teilweise als Generalplanerleistungen ausgeschrieben. Die Terminprognose sieht für die Planung und Ausführung des Klinikneu- und Umbaus einen Zeitraum von ca. 15 Jahren vor. Ein Antrag auf Vorwegfestlegung beim Bayrischen Staatsministerium für Gesundheut und Pflege ist bereits zum Ende des 4. Quartals 2023 für den 2. Bauabschnitt zu stellen. Weiteren Rahmentermine sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Checkliste für die Eignungskriterien im Teilnahmeverfahren, sowie die Bewertungskriterien für das Angebotsverfahren sind den
Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können
bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Checkliste, welche
auch die Mindestkriterien an die Eignung enthält (Anlage 7 des Bewerber*innenbogens) setzen sich
wie folgt zusammen:
Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber?
Nr. 2 Wurde der Bewerbungsbogen an den für die Feststellung der Eignung erforderlichen Stellen vollständig ausgefüllt?
Nr. 3 Die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-7 gem. Punkt 5 des Bewerber*innenbogens wurden beigefügt
Nr. 4 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung der Versicherungssumme im
Auftragsfall liegt vor
Nr. 5 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße des Referenzprojektes Nr. 1 wurde eingehalten
Nr. 6 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, oder Unterauftragnehmer: Haben alle Bewerber und Unterauftragnehmer einen vollständig ausgefüllten Bewerber*innenbogen fristgerecht eingereicht? Und liegt die Verpflichtungserklärung bei?
Nr. 7 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung: Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 12.500 m² BGF
( Um- oder Erweiterung in Gesundheitsbauten) und hat mindestens eine Leitung eines Projektes über 10,0 Mio.
brutto (KG 473+620 gem. DIN 276) übernommen.
Bei mehr als 3 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern (gleiche Gesamtpunktzahl) entscheidet die erreichte Punktzahl der Referenzen, Personal, Umsatz, Qualitätssicherung in vorgenannter Reihenfolge.
Wertungsmatrix:
max. erreichbare Punktzahl für Referenzen: 750
max. erreichbare Punktzahl für Personal: 210
max. erreichbare Punktzahl für Umsatz: 100
max. erreichbare Punktzahl für Qualitätssich.: 80
max. erreichbare Punktzahl für Besondere Qualifikationen: 250
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 1390
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten / Architektinnen und/oder Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. BeratendeIngenieure / Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen. Die geforderten Angaben in III.1.1) bis III.1.3) gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst.
Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/ Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet ist.
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 7,5 Mio. Euro für Personenschäden und 7,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
3. Angabe zur Bürogröße, Anzahl von Mitarbeitenden
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.
Das sich bewerbende Unternehmen verfügt mindestens über eine Person in der Geschäftsführung und über 5 festangestellte Mitarbeitende.
Nachweis entsprechender Dienstleistungen, vergleichbare Projekte
Zeitraum der Leistungserbringung innerhalb der letzten 8 Jahre, Krankenhaus, oder vergleichbare Gebäude gem. §75 Abs. 5 VgV, 1 Pflichtreferenzprojekt und maximal 2 optional, zusätzlich einzureichende Projekte mit den nachstehenden Mindestanforderungen.
Angaben zur vorgesehenen Projektleitung.
1. Referenzprojekt 1 mit mind. 10,0 Mio. brutto Baukosten Medizintechnik (KG 473 + KG 620, DIN 276) mit den Funktionsstellen: Interdisziplinäres Notfallzentrum oder Zentrale Notaufnahme, Herzkathetermessplätze, Allgemeinpflege, Radiologie, gem. § 75 Abs. 5 VgV. Es sind Referenzprojekte zulässig, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat.
2. Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 12.500 m² BGF (Neubau, Umbau- Erweiterung in Gesundheitsbauten) und hat mindestens eine Leitung eines Projektes über 10,0 Mio. brutto (KG 473+620 gem. DIN 276) übernommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Um Fragestellungen zu den Vergabeunterlagen wird gebeten bis 6 Tage vor Teilnahmefrist, 12:00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 3 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern / Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eineBewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4D686XXS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).