Erstellung von ärztlichen Erstgutachten im Rahmen der Einzelfallprüfung der Krankenkassen nach § 275c SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: IVN230308
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-bayern.de/vergabeverfahren
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von ärztlichen Erstgutachten im Rahmen der Einzelfallprüfung der Krankenkassen nach § 275c SGB V
Der Medizinische Dienst Bayern beabsichtigt, die Dienstleistung zur Erstellung von medizinischen Gutachten extern zu vergeben. Gegenstand ist dabei insbesondere die Prüfung von Krankenhausabrechnungen und die Erstellung von entsprechenden Gutachten gemäß Auftrag und Fragen des Medizinischen Dienstes Bayern.
MD Medizinischer Dienst Bayern Haidenauplatz 1 81667 München
Der Medizinische Dienst Bayern beabsichtigt zur Bewältigung der derzeitigen Auftragslage die Prüfung von Krankenhausabrechnungen nach § 275 c SGB V in den Fachgebieten Psychiatrie, Kinder-und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik in einer bestimmten Größenordnung an ein leistungsfähiges und qualifiziertes Unternehmen zu vergeben. Durchgeführt werden sollen komplette Prüfungen im pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP). Dabei handelt es sich um Erstgutachten nach der jeweils geltenden Definition (PrüfvV).
Der Auftraggeber fragt optional weitere Dienstleitung im Rahmen dieser Ausschreibung an. Für den Auftraggeber ist es zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststellbar, ob und in welchem Umfang diese Leistungen zur Ausführung gelangen werden. Im Rahmen der Optionsposition soll die Begutachtung und Prüfung von Krankenhausabrechnungen nach dem DRG-Klassifikationssystem (Diagnosis Related Groups; diagnosebezogene Fallgruppen) nach § 275 Abs. 1 SGB V i.V.m. §§ 17b Abs. 1, 17c Abs. 1 KHG im Fall einer Änderung der Auftragslage vergeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis zur erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Der entsprechende darf nicht älter als sechs Monate sein. Ein elektronischer Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister ist ausreichend.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass und in welcher Höhe eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder Nachweis über das Bestehen und die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung durch entsprechende Bescheinigung. Die Haftung vom Auftragnehmer für Sach- und Vermögensschäden aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist gleich aus welchem Rechtsgrunde auf einen Betrag von min. EUR 500.000 je Schadensereignis anzusetzen, maximal EUR 2.000.000 pro Jahr (Mindestanforderung). Die Haftung für Personenschäden beträgt EUR 1.000.000 je Schadensereignis (Mindestanforderung).
Als Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss der Umsatz des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 500.000 (ohne USt.) pro Geschäftsjahr betragen haben (Mindestanforderung).
Mindestanforderung ist, dass sich in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters/die addierte Zahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl im Falle einer Bietergemeinschaft auf mehr als 100 Beschäftigte beläuft.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Angaben der erforderlichen Kontaktdaten (Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Funktionsbezeichnung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Der Bieter hat mindestens drei geeignete Referenzen anzugeben (Mindestanforderung).
Eigenerklärung über den bzw. die für die ausschreibungsgegenständlichen Dienstleistungen zum Einsatz kommende/n Gutachterinnen und Gutachter jeweils mit Angabe von Name, Dauer seiner bzw. ihrer Berufserfahrung im jeweiligen Fachbereich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJ16XU2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.