Erdarbeiten für Archäologische Erschließung in Freiham Referenznummer der Bekanntmachung: KR-Subm-2023-0007
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erdarbeiten für Archäologische Erschließung in Freiham
Im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklung in Freiham sollen Erdarbeiten zur archäologischen Freimachung von Fläche durchgeführt werden. Es handelt sich um ca. 35.000m² Flächen auf denen unter Anleitung durch dei archäologischen Fachbauleitung der Oberdboden sowie die Rotlage abgetragen und quertransportiert werden sollen.
München
Im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklung in Freiham sollen Erdarbeiten zur archäologischen Freimachung von Fläche durchgeführt werden. Es handelt sich um ca. 35.000m² Flächen auf denen unter Anleitung durch dei archäologischen Fachbauleitung der Oberdboden sowie die Rotlage abgetragen und quertransportiert werden sollen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das
Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des
Unternehmens- oder Wohnsitzes;
b) Erklärung zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen i. S.
v. § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen
Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. v. § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder
mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte
Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124
(Direktlink zum Fbl.: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/
buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/
z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf)
oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE).
c) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung
innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist
vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Beabsichtigt die/der Bieter_in Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat
sie/er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen
gemäß a) und b) mit dem Angebot und die Unterlagen gemäß
c) auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
A) Eigenerklärungen
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet;
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde;
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder
mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte
Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124
(Direktlink zum Fbl.: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/
buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/
z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf)
oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE).
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung
innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist
vorzulegen:
a) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt
derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
A) Eigenerklärungen
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung
der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder
mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte
Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124
(Direktlink zum Fbl.: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/
buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/
z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf)
oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE).
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung
innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist
vorzulegen:
a) Referenzen mit Angabe der/des Auftraggeber_in, der
Ausführungszeit, Art und Umfang der im eigenen Betrieb
erbrachten Leistungen und des Auftragswerts über
vergleichbare Arbeiten aus den letzten 5 abgeschlossenen
Kalenderjahren, wobei für die wichtigsten Leistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und
das Ergebnis beizufügen sind.
b) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Beabsichtigt die/der Bieter_in Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat
sie/er die Erklärungen gemäß A) und die Unterlagen gemäß B)
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese
Unternehmen vorzulegen. In diesem Fall ist auf gesondertes
Verlangen außerdem eine "Verpflichtungserklärung" des
anderen Unternehmens einzureichen. Bei
Bietergemeinschaften sind die Erklärungen gemäß A) mit dem
Angebot und die Unterlagen gemäß B) auf gesondertes
Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Referenzen über mind. 3 vergleichbare Projekte in letzten 5 Jahren.
- Nachweis der Leistungsfähigkeit in Form einer Maschinenliste
siehe Vergabeunterlagen
Hinweis: Im Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 müssen
Bieter sowie im Falle einer Bietergemeinschaft alle Mitglieder
der Bietergemeinschaft mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt "Eigenerklärung - Bezug zu Russland i.S.d. VO (EU)
Nr. 833/2014 i.d.F. der VO (EU) 2022/576", das den
Vergabeunterlagen beigefügt ist, einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Recht und Verwaltung,SubmissionsbüroDenisstraße 280335 MünchenDeutschland
Bieter_innen und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).