Entwicklungs-, Betriebs- und Beratungsleistungen zu Softwareindividuallösungen (Schwerpunkt Java / JavaScript) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004968
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungs-, Betriebs- und Beratungsleistungen zu Softwareindividuallösungen (Schwerpunkt Java / JavaScript)
Gegenstand dieser Vergabe ist ein Rahmenvertrag mit bis zu drei Vertragspartnern über Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Planung, Konzeption, Entwicklung und den Betrieb von Softwareindividuallösungen mit Technologieschwerpunkt Java / JavaScript.
Die Leistungen erstrecken sich über alle Phasen des Softwarelebenszyklus (Anforderungsanalyse, Design / Planung, Entwicklung, Test, Integration / Deployment, Betrieb / Instandhaltung) und umfassen dabei die Tätigkeitsfelder …
• Business Analyse und Requirements Engineering
• Projektmanagement
• Softwaredesign / -architektur
• Softwareentwicklung
• Testmanagement
• Integration / Deployment / Migration
• Applikationsbetrieb und –support
• Beratung und Unterstützung in den Fachgebieten Softwareentwicklung, -architektur und Applikationsbetrieb
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann der Bedarf an Entwicklungs-, Betriebs- und Beratungsleistungen zu und im Kontext von Softwareindividuallösungen, der während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auftritt, nicht abschließend beschrieben werden. Zumal dieser auch durch sich ändernde Rahmenbedingungen (u.a. gesetzliche Anforderungen) einem fortschreitenden Wandel unterliegt.
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung kann der Auftraggeber daher Leistungen in Form von Einzelbeauftragungen (Direktabruf oder Mini-Wettbewerb) abrufen, die einen konkreten Unterstützungsbedarf aufgreifen. Allein die Einzelbeauftragungen regeln die konkreten Arbeitspakete und beschreiben den Leistungsumfang. Die Leistungsbestandteile für ein Vorhaben können vollumfänglich oder teilweise über eine Einzelbeauftragung abgerufen werden.
Bei der Realisierung der Entwicklungsvorhaben und dem Betrieb der Softwareindividuallösungen arbeiten Sie eng mit den Fachbereichen, dem Projekt- und Produktmanagement, dem IT-Betrieb und der Softwareentwicklung der SBK sowie im Bedarfsfall auch mit anderen Vertragspartnern zusammen.
Als Vertragsbasis wird ein EVB IT-Vertrag zugrunde gelegt.
Weiterführende Informationen siehe dazu Dokument "Gegenstand der Vergabe" im Bereich "Teilnahmeunterlagen/Teilnahmeunterlagen".
Gegenstand dieser Vergabe ist ein Rahmenvertrag mit bis zu drei Vertragspartnern über Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Planung, Konzeption, Entwicklung und den Betrieb von Softwareindividuallösungen mit Technologieschwerpunkt Java / JavaScript.
Die Leistungen erstrecken sich über alle Phasen des Softwarelebenszyklus (Anforderungsanalyse, Design / Planung, Entwicklung, Test, Integration / Deployment, Betrieb / Instandhaltung) und umfassen dabei die Tätigkeitsfelder …
• Business Analyse und Requirements Engineering
• Projektmanagement
• Softwaredesign / -architektur
• Softwareentwicklung
• Testmanagement
• Integration / Deployment / Migration
• Applikationsbetrieb und –support
• Beratung und Unterstützung in den Fachgebieten Softwareentwicklung, -architektur und Applikationsbetrieb
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann der Bedarf an Entwicklungs-, Betriebs- und Beratungsleistungen zu und im Kontext von Softwareindividuallösungen, der während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auftritt, nicht abschließend beschrieben werden. Zumal dieser auch durch sich ändernde Rahmenbedingungen (u.a. gesetzliche Anforderungen) einem fortschreitenden Wandel unterliegt.
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung kann der Auftraggeber daher Leistungen in Form von Einzelbeauftragungen (Direktabruf oder Mini-Wettbewerb) abrufen, die einen konkreten Unterstützungsbedarf aufgreifen. Allein die Einzelbeauftragungen regeln die konkreten Arbeitspakete und beschreiben den Leistungsumfang. Die Leistungsbestandteile für ein Vorhaben können vollumfänglich oder teilweise über eine Einzelbeauftragung abgerufen werden.
Bei der Realisierung der Entwicklungsvorhaben und dem Betrieb der Softwareindividuallösungen arbeiten Sie eng mit den Fachbereichen, dem Projekt- und Produktmanagement, dem IT-Betrieb und der Softwareentwicklung der SBK sowie im Bedarfsfall auch mit anderen Vertragspartnern zusammen.
Als Vertragsbasis wird ein EVB IT-Vertrag zugrunde gelegt.
Weiterführende Informationen siehe dazu Dokument "Gegenstand der Vergabe" im Bereich "Teilnahmeunterlagen/Teilnahmeunterlagen".
Die eingehenden Teilnahmeanträge werden nach der mit den Beschaffungsunterlagen bereit gestellten Bewertungsmatrix bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklungs-, Betriebs- und Beratungsleistungen zu Softwareindividuallösungen (Schwerpunkt Java / JavaScript)
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge bzw. Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Erstellung des Teilnahmeantrags und die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
2. Es gilt Deutsches Recht.
3. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
4. Fragen zum Vergabeverfahren könnten maximal bis zum festgelegten Termin eingereicht werden. Die Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
6. Die mit der Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen dienen nur zur Information im Zusammenhang mit dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Bitte geben Sie nur die in der Veröffentlichung geforderten Erklärungen und Nachweise zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab.
7. Geeignete Bewerber werden nach den oben stehenden Bedingungen ausdrücklich aufgefordert ein Angebot abzugeben. Vorzeitig abgegebene Angebote finden keine Beachtung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.