Firewall - RoMed Kliniken Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-091-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Firewall - RoMed Kliniken
Die Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH beabsichtigen für die Standorte Rosenheim und Prien a. Chiemsee die Beschaffung von Firewalls zur Erneuerung des bisherigen Infrastruktur und Erweiterung der Kapazitäten zur Segmentierung interner Netzwerke.
Im Rahmen der Segmentierung soll die Netzwerkauthentifizierung 802.1x auf Basis des vorhandenen Aruba Clearpass Systems ausgerollt werden. Dies dient der Authentifizierung von Geräte und Automatischer Zuweisung zu Netzwerksegmenten.
RoMed - Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim Pettenkoferstraße 10 83022 Rosenheim
Die Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH beabsichtigen für die Standorte Rosenheim und Prien a. Chiemsee die Beschaffung von Firewalls zur Erneuerung des bisherigen Infrastruktur und Erweiterung der Kapazitäten zur Segmentierung interner Netzwerke.
Im Rahmen der Segmentierung soll die Netzwerkauthentifizierung 802.1x auf Basis des vorhandenen Aruba Clearpass Systems ausgerollt werden. Dies dient der Authentifizierung von Geräte und Automatischer Zuweisung zu Netzwerksegmenten.
Das Angebot muss auf der Basis des im Vergabeverfahren bereitgestellten Lastenhefts geleistet werden. Es soll ein Vollwartungsvertrag dazu abgeschlossen werden.
Das Umsetzungsvorhaben befindet sich sich an den Standort der RoMed Kliniken im Landkreis Rosenheim.
Der Aus- und Umbau erfolgt im laufenden Betrieb der Klinik und angrenzender Bereiche und Abteilungen. Behinderungen die aufgrund der Arbeiten des Auftragnehmers für den Klinikbetrieb zu erwarten sind, müssen rechtzeitig mit der Projektleitung schriftlich angezeigt und mit dieser abgestimmt werden. Dies ist im Angebot entsprechend zu berücksichtigen.
Ausfallzeiten müssen hierbei minimiert werden.
Der Auftraggeber deckt die Kosten für die Investitionsmaßnahme mit Mitteln aus einer Fördermaßnahme.
Es muss optional ein Vollwartungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren angeboten werden. Während der Laufzeit des Vertrages darf keine Preisänderung vorgenommen werden. Die Wartungskosten sind ein Teil der Bewertungsmatrix und somit zuschlagsrelevant.
Vollwartungsvertrag gemäß Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung BMWK Sanktionen (gemäß Formblatt)
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
1. Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung.
2. Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 27001 (oder gleichwertig).
1. Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Förderung durch Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YW1AZJQ9T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.