Sicherheitsdienstleistungen beim VG Regensburg Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-21-23-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen beim VG Regensburg
Sicherheitsdienstleistungen beim VG Regensburg
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber durch den Einsatz einer mit Faustfeuerwaffe ausgerüsteten Sicherheitskraft bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (reguläre Bewachungsleistungen), insbesondere durch a) Personenkontrollen und Metalldetektion von Besuchern im Eingangsbereich des Gerichts b) Kontrollgänge im Besucherbereich und im Außenbereich des Gerichts c) Videoüberwachung d) Teilnahme an Gerichtsverhandlungen e) Überwachung und Kontrolle des Öffentlichkeitsbereichs nach dem Ende von mündlichen Verhandlungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen beim VG Regensburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuried
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82061
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.detektei-weltweit.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezogen auf die Angaben unter den Ziffern II.1.7) ("Gesamtwert der Beschaffung [ohne MwSt.]") und V.2.4) ("Angaben zum Wert des Auftrags/Loses") wird sich auf § 39 Abs. 6 Nrn. 3 u./o. 4 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) gestützt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.