rekoSUN Bauphase 1 Sanierung Schulen - Erweiterte Rohbau- / Bauhauptleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002099
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
rekoSUN Bauphase 1 Sanierung Schulen - Erweiterte Rohbau- / Bauhauptleistungen
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Sanierung und Umnutzung zweier ehemaliger Schulgebäude in der Fürther Str. 352 und 354 in Nürnberg-Muggenhof als Sozial- und Bürogebäude für Mitarbeiter der Stadtentwässerung Nürnberg. Beide Gebäude wurden zwischen 1890 und 1900 errichtet und stehen unter Denkmalschutz. Gegenstand der Ausschreibung sind u.a. folgende Arbeiten:
Abbruch-, Erd- und Kanalarbeiten, Heizungsanbindung, Bauwerksabdichtung, Dämmung, Beton- u. Stahlbetonarbeiten, Zimmerer- Holzbau, Brettsperrholz-Neubauten incl. ELT-Einlegearbeiten, Stahlbau, Maurer-, Estrich- u. Innenputzarbeiten.
13061 Rohbau / Bauhaupt E10
Fürther Straße 354, 90429 Nürnberg
Los 1 beinhaltet die Leistungen für das Gebäude E10 in der Fürther Str. 354.
13062 Rohbau / Bauhaupt E12
Fürther Straße 352, 90429 Nürnberg
Los 2 beinhaltet die Leistungen für das Gebäude E12 in der Fürther Str. 352.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
13061 Rohbau / Bauhaupt E10
Abschnitt V: Auftragsvergabe
13062 Rohbau / Bauhaupt E12
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§ 17 Abs. 1 Nummer 3 VOB/A-EU (Aufhebung wegen anderer schwerwiegender Gründe) - es ging kein wirtschaftliches Angebot ein
Die Leistungen werden unter geänderten Rahmenbedingungen neu aufgeteilt und jeweils im offenen Verfahren neu ausgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in §§ 160, 161 GWB